|
Folgende gewerbsmässige Handlungen müssen dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen gemeldet werden:
- Führen eines Tierheims
- Führen eines Tierbetreuungsdienstes
- Haltung und Zucht von Heimtieren und Nutzhunden
- Zucht von Wildtieren
Bei der Meldung mittels Meldeformular ist Folgendes anzugeben:
- Verantwortliche Person
- Art und maximale Anzahl der Tiere
- Grösse, Zahl und Beschaffenheit der Haltungseinheiten
- Bestand und Ausbildung des Personals für die Tierpflege
- Weitere Angaben
|