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Fragen und Antworten


Wie viel Gramm Verpackungsmaterial oder Trennpapier ist im Offenverkauf (Fleisch, Käse) zulässig?

Aus hygienischen Gründen ist es oftmals notwendig, Verpackungsmaterialien wie Trennpapiere, Schutzsäcke oder Kunststoffbehälter gleichzeitig mit der Ware auf die Waage zu legen. Wenn diese Verpackungsmaterialien nicht mehr als 3 % des Warengewichtes ausmachen – bei Gewichten unter 100 g nicht mehr als 3 g -, dürfen sie zur Ware geschlagen werden.

Auf was muss ich bei vorverpackten Waren achten?

Viele Waren werden in Abwesenheit des Käufers vorverpackt (Fertigpackungen). Sowohl bei Fertigpackungen mit vorgegebener Füllmenge, wie 1 L Milch oder 500 g Teigwaren, als auch bei individuell abgemessenen und deklarierten Fertigpackungen, etwa vorverpackten Fleischwaren, muss der Verkauf nach der Nettomenge erfolgen.
                         

 

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