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Wie
viel Gramm Verpackungsmaterial oder Trennpapier ist im Offenverkauf (Fleisch, Käse) zulässig?
Aus hygienischen Gründen ist es oftmals notwendig, Verpackungsmaterialien
wie Trennpapiere, Schutzsäcke oder Kunststoffbehälter gleichzeitig mit der Ware auf die Waage zu legen.
Wenn diese Verpackungsmaterialien nicht mehr als 3 % des Warengewichtes ausmachen – bei Gewichten unter
100 g nicht mehr als 3 g -, dürfen sie zur Ware geschlagen werden. Auf
was muss ich bei vorverpackten Waren achten? Viele Waren werden in Abwesenheit
des Käufers vorverpackt (Fertigpackungen). Sowohl bei Fertigpackungen mit vorgegebener Füllmenge, wie
1 L Milch oder 500 g Teigwaren, als auch bei individuell abgemessenen und deklarierten Fertigpackungen,
etwa vorverpackten Fleischwaren, muss der Verkauf nach der Nettomenge erfolgen.
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