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Schankgefässe für den Offenausschank müssen gewisse Kriterien erfüllen. Die wichtigsten sind der Füllstrich und der Wert des Nennvolumens.
Beim Füllstrich gilt besonders zu beachten, dass er bei schaumbildenden Getränken (Bier) mindestens 20 mm vom Rand angebracht ist. Dies gilt selbstverständlich auch für Becher.
Kontrolliert werden Restaurants und öffentliche Veranstaltungen auf die Einhaltung dieser Verordnung.
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