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Bei offen angebotenen Produkten wie Käse und Fleisch stellt sich immer wieder die Frage wegen den verwendeten Schutzpapieren und Folien.
Grundsätzlich muss im Offenverkauf die Ware in Gegenwart von Käufer oder Käuferin mit geeichten Messmitteln abgemessen werden. Die zu bezahlende Ware bezieht sich auf ihr Nettogewicht, also ohne Verpackung.
Aus hygienischen Gründen notwendige Verpackungsmaterialien wie Trennpapiere, Schutzsäcke oder Schalen dürfen zusammen mit der Ware auf die Waage gelegt werden, wenn sie weniger als 3 % des Warengewichtes aufweisen und bei Gewichten unter 100 g höchstens 3 g ausmachen. 
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