DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Amt für Kommunikation / Frequenzen / Gebühren von Massenfunkdiensten
Gebühren von Massenfunkdiensten


Die Gebührenberechnung im Bereich der Betriebsfunkkonzessionen wurde vom schweizerischen Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) per 1. Januar 2008 revidiert. Im Bereich Massenfunkdienste orientiert sich das liechtensteinische Amt für Kommunikation (AK) aufgrund der aktuellen Rechtsgrundlagen am schweizerischen Berechnungsmodell.

Gestützt auf Anhang 1 Bst. E der Verordnung vom 13. April 2004 über die Erhebung von Verwaltungs- und Nutzungsgebühren nach dem Kommunikationsgesetz (KomG-Gebühren­verordnung; KomG-GebV), LGBl. 2004 Nr. 99, in Verbindung mit Art. 28 f. der Verordnung vom 3. April 2007 über die Aufgaben und Befugnisse der Regulierungsbehörde im Bereich der elektronischen Kommunikation (RKV), LGBl. 2007 Nr. 68, sowie das Protokoll III zur Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit in regulatorischen Fragen des Fernmeldebereiches, LGBl. 1999 Nr. 65, wird hiermit bekannt gemacht, dass die Gebührenberechnung für Massenfunkdienste nach dem Berechnungsmodell der Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich (Fernmeldegebührenverordnung UVEK), SR 784.106.12, vorgenommen wird.

Gebührenberechnung Massenfunkdienste 

                         

 

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 

Suchen & Finden  

Amt für Kommunikation (AK)
Über das gesamte Portal

Hilfe zur Suche
Allgemeines 
Amtsblatt
Organisation/Ansprechpersonen
Öffnungszeiten
Kontakt/Standort
Kontaktformular
Links
Fragen und Antworten
Newsarchiv
Recht 
Kommunikationsgesetz (KomG)
Aufgaben und Befugnisse der Regulierungsbehörde im Bereich der elektronischen Kommunikation, Verordnung (RKV)
Funkanlagen und Kommunikationsendeinrichtungen, Verordnung (FKEV)
Nummerierungsplan Liechtenstein gemäss ITU-T E.164, Kundmachung vom 03. April 2007 in der Fassung vom 30. Juni 2009
Fernmeldebereich - Zusammenarbeit zwischen FL und CH
weiter
Onlineschalter

Sie haben die Möglichkeit die Dokumente
   - von A-Z,
   - nach Dokumententyp
   - oder nach Thema zu sortieren.

Bitte wählen Sie:

Portaldienste
 
Amt für Kommunikation (AK) • Gerberweg 5 • Postfach 684 • 9490 Vaduz • Telefon: (+423) 236 64 88 • Telefax: (+423) 236 64 89• E-Mail