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Fragen und Antworten


Für was ist das Amt für Kommunikation zuständig?


Das Amt für Kommunikation ist die zuständige Behörde in Liechtenstein für die Regulierung und Verwaltung in den Bereichen:

  • Telekommunikation
  • Radio und Fernsehen

Das Amt für Kommunikation verwaltet und teilt den verschiedenen Telekommunikationsunternehmen die knappen Ressourcen (z.B. Telefonnummern, Frequenzen, Adressierungsmittel und dergleichen zu. Auch überwachen wir ständig den Markt im Rahmen der Gesetze und Verordnungen. Ein wichtiger Bereich ist die Überwachung der Mobilfunk - Strahlung.

Wer ist zuständig, wenn ich Fragen über Mobilfunkstandorte und deren Strahlung habe?


Das Amt für Umweltschutz ist zuständig für die Strahlenberechnungen und Messungen der Mobilfunkstandorte.

Können die Mobilfunkanbieter ihre Leistung auf den Antennen einfach erhöhen?


Jeder Mobilfunkanbieter muss dies, mittels einer rechnerischen Deklaration der geplanten Leistungserhöhung, beim Amt für Umweltschutz anzeigen. Das Amt für Umweltschutz prüft ob die Leistungsdeklaration den vorgegebenen Grenzwerten entspricht und bewilligt die Leistungserhöhung dem Mobilfunkoperator. Nach der Leistungserhöhung macht das Amt für Umweltschutz eine Abnahmemessung und protokolliert und publiziert sie.

Wer bewilligt einen Mobilfunkstandort?


Der Mobilfunkanbieter muss bei der Gemeinde ein entsprechendes Baugesuch einreichten. Gleichzeitig muss der Mobilfunkanbieter ein Datenblatt für die geplante Leistung der Antenne beim Amt für Umweltschutz einreichen. Das Amt für Umweltschutz überprüft dieses Datenblatt und teilt dem Mobilfunkanbieter den Prüfbescheid mit. Dieser Prüfbescheid ist dem Baugesuch mitzuliefern, damit die Baubehörde sieht, dass die Überprüfung der geplanten Leistung und Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet ist. Die Baugenehmigung erteilt das Bauamt.

                         

 

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