Alarmierung der Bevölkerung
In Liechtenstein unterscheiden wir grundsätzlich zwei Arten der Alarmierung:
- Alarmierung von Rettungskräften (Helfer-Aufgebot)
- Alarmierung der Bevölkerung (Sirenenalarm)
Gemäss den gesetzlichen Grundlagen ist das Land für die Sicherstellung beider Alarmierungsarten zuständig. Diese Aufgabe wurde dem Amt für Bevölkerungsschutz übertragen.
Ansprechpartner des Amtes
Alois Hoop
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