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Das Berufsbildungsgesetz (BBG) vom 13. März 2008 fordert in Art. 6 die Sicherstellung der laufenden Qualitätsentwicklung durch die Anbieter der Berufsbildung. Dazu gehören im dualen System insbesondere die Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis (Lehrbetriebe).
Zwei Instrumente zur Beurteilung der Qualität in der betrieblichen Bildung und zur Beurteilung der überbetrieblichen Kurse (üK) stellen die QualiCarte und QualüK dar.
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