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Fragen und Antworten


Was muss ich tun, um heiraten zu können?


Brautpaare, die im Fürstentum Liechtenstein heiraten möchten, erkundigen sich am besten persönlich beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt. Frühestens 6 Monate und spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Heiratstermin sind die erforderlichen Dokumente dort einzureichen (Telefonische Terminvereinbarung). Das Ehevorbereitungsverfahren kann jedoch erst eingeleitet werden, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Ehevoraussetzungen erfüllt sind. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Bräutigam und Braut das 18. Altersjahr vollendet haben.

Wo erhalte ich einen Geburtsschein?


Geburtsscheine für liechtensteinische Staatsangehörige können beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt bestellt werden. Ausländische Staatsangehörige erhalten den Geburtsschein, sofern das Geburtsereignis in Liechtenstein stattgefunden hat, ebenfalls beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt.

Wo erhalte ich eine Ledigkeitsbescheinigung / Auszug aus dem Zivilstandsregister?


Liechtensteinische Staatsangehörige können eine Ledigkeitsbescheinigung / Auszug aus dem Zivilstandsregister beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt bestellen. Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein müssen die Ledigkeitsbescheinigung beim Zivilstandsamt ihres Heimatstaats verlangen.

Wo bekomme ich einen Eheschein?


Ehescheine sind beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt erhältlich, sofern die Eheschliessung in Liechtenstein stattgefunden hat. Aber auch liechtensteinische Staatsangehörige, die im Ausland geheiratet haben und deren Ehen ordnungsgemäss beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt registriert worden sind, können bei uns Ehescheine erhalten.

Wo erhalte ich einen Todesschein?


Todesscheine für liechtensteinische Staatsangehörige können beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt bestellt werden. Aber auch ausländische Staatsangehörige erhalten Todesscheine beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt, sofern sich der Todesfall im Fürstentum Liechtenstein ereignet hat.

Wo kann ich mir einen Heimatschein ausstellen lassen?


Liechtensteinische Staatsangehörige benötigen für die Wohnsitznahme im Ausland oftmals einen Heimatschein (Studium, berufliche Tätigkeit etc.). Dieser kann beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt bestellt werden. Der Heimatschein hat eine Gültigkeit von 30 Jahren.

Was benötige ich für die Ausstellung eines Passes oder einer Identitätskarte?


Für die Ausstellung des ersten Passes oder der ersten Identitätskarte benötigen Sie einen beglaubigten Familienregisterauszug, den Sie beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt erhalten. Anschliessend füllen Sie den entsprechenden Antrag beim Ausländer- und Passamt aus.

Ich habe im Ausland geheiratet und möchte dies in den Registern des Liechtensteinischen Zivilstandsamts eintragen lassen. Welche Schritte muss ich unternehmen?


Im Ausland stattgefundene Zivilstandsereignisse wie Geburt, Eheschliessung, Scheidung, Tod, Adoption, Vaterschaftsanerkennung oder Namensänderung sind dem Liechtensteinischen Zivilstandsamt zu melden. Im Ausland stattgefundene Scheidungen, Adoptionen, Vaterschaftsanerkennungen oder Namensänderungen müssen durch die Fürstliche Regierung anerkannt werden. Die Kosten betragen CHF 150.00 und werden von der Liechtensteinischen Landeskasse in Rechnung gestellt.

Wo kann ich die Vaterschaft für mein aussereheliches Kind anerkennen lassen?


Auskunft in Bezug auf die Anerkennung einer Vaterschaft erhalten Sie beim Amt für Soziale Dienste / Abteilung Kinder- und Jugenddienst.

Ich möchte mich im Fürstentum Liechtenstein einbürgern lassen. Wie muss ich vorgehen?


Da es verschiedene Einbürgerungsverfahren gibt und je nachdem unterschiedliche Dokumente erforderlich sind, setzen Sie sich bitte persönlich mit dem Liechtensteinischen Zivilstandsamt oder der Liechtensteinischen Regierungskanzlei in Verbindung.

Ich möchte meinen Namen ändern. Was muss ich tun?


Bei der Änderung des Vornamens, Familiennamens, Familiennames eines ausserehelich geborenen Kindes oder bei der Wiederannahme des ledigen Namens nach einer Scheidung, setzen Sie sich bitte persönlich mit dem Liechtensteinischen Zivilstandsamt in Verbindung.

Wo erhalte ich einen Taufschein?


Taufscheine können beim jeweiligen Pfarramt, wo man getauft worden ist, bestellt werden.

                         

 

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