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Was muss ich tun, um heiraten zu können? Brautpaare,
die im Fürstentum Liechtenstein heiraten möchten, erkundigen sich am besten persönlich beim Liechtensteinischen
Zivilstandsamt. Frühestens 6 Monate und spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Heiratstermin sind die
erforderlichen Dokumente dort einzureichen (Telefonische Terminvereinbarung). Das
Ehevorbereitungsverfahren kann jedoch erst eingeleitet werden, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen
Ehevoraussetzungen erfüllt sind. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Bräutigam und Braut das 18. Altersjahr
vollendet haben.Wo erhalte ich einen Geburtsschein? Geburtsscheine
für liechtensteinische Staatsangehörige können beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt bestellt werden.
Ausländische Staatsangehörige erhalten den Geburtsschein, sofern das Geburtsereignis in Liechtenstein
stattgefunden hat, ebenfalls beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt.Wo
erhalte ich eine Ledigkeitsbescheinigung / Auszug aus dem Zivilstandsregister? Liechtensteinische
Staatsangehörige können eine Ledigkeitsbescheinigung / Auszug aus dem Zivilstandsregister beim Liechtensteinischen
Zivilstandsamt bestellen. Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein müssen
die Ledigkeitsbescheinigung beim Zivilstandsamt ihres Heimatstaats verlangen.Wo
bekomme ich einen Eheschein? Ehescheine sind beim Liechtensteinischen
Zivilstandsamt erhältlich, sofern die Eheschliessung in Liechtenstein stattgefunden hat. Aber auch liechtensteinische
Staatsangehörige, die im Ausland geheiratet haben und deren Ehen ordnungsgemäss beim Liechtensteinischen
Zivilstandsamt registriert worden sind, können bei uns Ehescheine erhalten.Wo
erhalte ich einen Todesschein? Todesscheine für liechtensteinische Staatsangehörige
können beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt bestellt werden. Aber auch ausländische Staatsangehörige
erhalten Todesscheine beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt, sofern sich der Todesfall
im Fürstentum Liechtenstein ereignet hat.Wo kann ich mir einen
Heimatschein ausstellen lassen? Liechtensteinische Staatsangehörige benötigen für
die Wohnsitznahme im Ausland oftmals einen Heimatschein (Studium, berufliche Tätigkeit etc.). Dieser
kann beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt bestellt werden. Der Heimatschein hat eine Gültigkeit von
30 Jahren.Was benötige ich für die Ausstellung eines Passes oder einer
Identitätskarte? Für die Ausstellung des ersten Passes oder der ersten Identitätskarte
benötigen Sie einen beglaubigten Familienregisterauszug, den Sie beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt
erhalten. Anschliessend füllen Sie den entsprechenden Antrag beim Ausländer- und Passamt
aus.Ich habe im Ausland geheiratet und möchte dies in den Registern
des Liechtensteinischen Zivilstandsamts eintragen lassen. Welche Schritte muss ich unternehmen? Im
Ausland stattgefundene Zivilstandsereignisse wie Geburt, Eheschliessung, Scheidung, Tod, Adoption, Vaterschaftsanerkennung
oder Namensänderung sind dem Liechtensteinischen Zivilstandsamt zu melden. Im Ausland stattgefundene
Scheidungen, Adoptionen, Vaterschaftsanerkennungen oder Namensänderungen müssen durch die Fürstliche
Regierung anerkannt werden. Die Kosten betragen CHF 150.00 und werden von der Liechtensteinischen Landeskasse
in Rechnung gestellt.Wo kann ich die Vaterschaft für mein aussereheliches
Kind anerkennen lassen? Auskunft in Bezug auf die Anerkennung einer Vaterschaft
erhalten Sie beim Amt für Soziale Dienste / Abteilung Kinder- und Jugenddienst.Ich
möchte mich im Fürstentum Liechtenstein einbürgern lassen. Wie muss ich vorgehen? Da
es verschiedene Einbürgerungsverfahren gibt und je nachdem unterschiedliche Dokumente erforderlich sind,
setzen Sie sich bitte persönlich mit dem Liechtensteinischen Zivilstandsamt oder der Liechtensteinischen
Regierungskanzlei in Verbindung.Ich möchte meinen Namen ändern.
Was muss ich tun? Bei der Änderung des Vornamens, Familiennamens, Familiennames
eines ausserehelich geborenen Kindes oder bei der Wiederannahme des ledigen Namens nach einer Scheidung,
setzen Sie sich bitte persönlich mit dem Liechtensteinischen Zivilstandsamt in Verbindung.Wo
erhalte ich einen Taufschein? Taufscheine können beim jeweiligen Pfarramt, wo man
getauft worden ist, bestellt werden.
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Zivilstandsamt (ZSA) • St. Florinsgasse 3 • 9490 Vaduz • Telefon: (+423) 236 69 26 • Telefax:
(+423)
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