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Die Schwerpunktaufgaben des Zivilstandsamts liegen in der Führung und laufenden Aktualisierung der verschiedenen Zivilstandsregister, der Beratung und Beantwortung von Anfragen, beim Vollzug von Eheschliessungen, bei der Bearbeitung von Geburts-, Ehe- sowie Todesereignissen, der Ausstellung von Todesfall-Aufnahmen (Erbbescheinigungen), der Anerkennung von ausländischen Zivilstandsereignissen, der Registrierung liechtensteinischer Staatsangehöriger aufgrund des Staatsgerichtshofurteils 1996/36, der Registrierung ausserehelicher Kinder liechtensteinischer Väter, der Führung des Heimatscheinregisters, der Ausgabe von Registerauszügen, Dokumenten und Bestätigungen, der Durchführung von Namensänderungen, der Einbürgerungen alteingesessener Ausländer (LGBl. 2000 Nr. 141), der Einbürgerungen infolge Eheschliessung (LGBl. 1996 Nr. 124), der Einbürgerungen im ordentlichen Verfahren (LGBl. 1996 Nr. 76), der Datenbereinigung und Datenerfassung in der Zentralen Personenverwaltung (ZPV) sowie der Aktualisierung und Pflege des Internet-Auftritts.
Aufgabenbereich
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