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Die Steuerpflichtigen, welche der Vermögens- und Erwerbssteuer oder der Ertragssteuer unterliegen, werden durch öffentliche Kundmachung und durch Zustellung eines Steuerformulars zur Einreichung der Steuererklärung aufgefordert. Die Nichtzustellung eines Formulars entbindet den Steuerpflichtigen weder von der Steuerpflicht noch von der Pflicht der Steuererklärung. Steuerpflichtige, die keine Formulare erhalten, müssen sie von der zuständigen Steuerbehörde verlangen.
Die elektronische Steuererklärung für natürliche und juristische Personen finden Sie unter www.steuererklaerung.llv.li
Weitere Erklärungen, Formulare und Informationen zu diesen und anderen Steuerarten (Couponsteuer, Grundstücksgewinnsteuer, Mehrwertsteuer, eidg. Stempelabgabe, etc.) finden Sie im Onlineschalter.
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