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Schulpsychologischer Dienst


Der Schulpsychologische Dienst hat folgende Aufgaben:

Beratung und Unterstützung bei Entscheidungen

Der Schulpsychologische Dienst berät und unterstützt Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen und Behörden bei anstehenden Schullaufbahnentscheidungen: Einschulung, Übertritt, Überspringen einer Schulstufe, Empfehlung und Überprüfung von sonderpädagogischen Massnahmen.

Angebot für Erziehungsberechtigte

  • Abklärung der Kindergartenfähigkeit
  • Abklärung der Schulfähigkeit
  • Abklärung betreffend der Einleitung von Massnahmen bei einem besonderen Förderbedarf
  • Abklärung und Beratung bei Verdacht auf Sonderschulungsbedarf
  • Begabungsabklärung
  • Erziehungsberatung
  • Erwachsenenbildung

Sonderschulung bei einem erhöhten Förderbedarf

Für eine Sonderschulung in der Regelschule oder in einer Sonderschule bedarf es einer Stellungnahme durch den Schulpsychologischen Dienst. Wird aufgrund der Abklärung ein Sonderschulungsbedarf festgestellt, dann findet die Sonderschulung nach Möglichkeit im Regelkindergarten oder in der Regelschule statt. Sind die Voraussetzungen für eine integrative Förderung nicht gegeben, wird die Sonderschulung in einer Sonderschule empfohlen. Letztlich entscheidet der Schulrat auf Antrag der Erziehungsberechtigten. (Vgl. Förderangebot / Unterstützende Massnahmen.)

Der Schulpsychologische Dienst hat gemäss seinem Auftrag hauptsächlich folgende Aufgaben zu erfüllen:

Krisenbewältigung

Der Schulpsychologische Dienst hilft den Betroffenen in Krisensituationen, die im Kindergarten oder in der Schule auftreten.
Ablaufschema einer schulpsychologischen Beratung

Adresse des Schulpsychologischen Dienstes

Postgebäude Triesen
Landstrasse 190
FL-9495 Triesen

Regionale Aufteilung und Telefonnummern

Für die Gemeinden Triesenberg, Schaan, Planken, Gamprin und Schellenberg liegt die Zuständigkeit bei Frau Dr. Edith Rederer, Telefon +423 236 67 81, Fax +423 236 67 85.

Für die Gemeinden Balzers, Triesen und Vaduz liegt die Zuständigkeit bei Herrn Beat Manz, Telefon +423 236 67 80, Fax +423 236 67 85.

Für die Gemeinden Eschen/Nendeln, Mauren/Schaanwald und Ruggell liegt die Zuständigkeit bei Herrn Luciano Giampa, Telefon +423 236 63 97, Fax +423 236 67 85.

Bei Büroabwesenheit der Schulpsychologin oder des betreffenden Schulpsychologen meldet sich in der Regel der automatische Telefonbeantworter. Es ist auch möglich, eine Nachricht beim Schulamt zu hinterlassen (Telefon +423 236 67 70).

Gebühren

Die Leistungen des Schulpsychologischen Dienstes sind unentgeltlich.

Informationsblatt "Schulpsychologischer Dienst (SPD)" (511 kb) 

                         

 

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