1. Das Aufnahmeverfahren von der Primarschule in die Sekundarstufe
Umfassende und ganzheitliche Beurteilung
Während fünf Jahren besuchen die Kinder gemeinsam die Primarschule. Die Lehrpersonen beobachten, fördern und beurteilen das einzelne Kind und geben ihm immer wieder Rückmeldungen. Bestandteil der Rückmeldungen ist auch das Lern-, Sozial- und Arbeitsverhalten. Regelmässige Lernkontrollen in einzelnen Fächern stellen den Leistungsstand des Kindes fest. Durch verschiedene Rückmeldemöglichkeiten lernt das Kind auch, sich selbst zu beurteilen. Auf der Grundlage der unterschiedlichen Beurteilungen kann die Lehrperson die voraussichtliche weitere schulische Entwicklung des Kindes einschätzen.
Schulische und persönliche Entwicklung mit der richtigen Schulart
In der fünften Schulstufe stellt sich für die Lehrpersonen und Eltern die Frage, welche Sekundarschulart dem einzelnen Kind am ehesten entspricht. Das Kind soll weder unter- noch überfordert sein, seine Begabungen und Neigungen sollen gefördert werden, und es soll bei der Bewältigung allfälliger Schulschwierigkeiten unterstützt werden. Im fünften Schuljahr ist der Kontakt mit den Eltern besonders wichtig, denn gegen Ende des Schuljahres bestimmen die Lehrperson und die Eltern im Gespräch den weiteren Schulverlauf des Kindes mit. Die Klassenlehrperson empfiehlt auf der Grundlage von allgemeinen Beurteilungskriterien das Kind für eine bestimmte Schulart; die Eltern teilen der Lehrperson ihren Zuteilungswunsch mit.
Abstützung des Entscheides der Lehrperson beim Übertrittsverfahren (formative und summative Ebene)
Sofern sich Eltern und Lehrperson einig sind, geben sie gemeinsam die im Zuweisungsgespräch erarbeitete Stellungnahme zuhanden des Schulamtes ab. Kommen Eltern und Lehrperson nicht zu einer Einigung über die Zuweisung, kann das Kind eine Übertrittsprüfung ablegen. Über sämtliche Zuweisungen entscheidet schliesslich das Schulamt.
2. Übertrittsmöglichkeiten auf der Sekundarstufe
Kinder und Jugendliche entwickeln sich unterschiedlich schnell und es kann immer wieder vorkommen, dass sich Einzelne unter- oder überfordert fühlen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, von den zahlreichen Übertrittsmöglichkeiten zu profitieren. Wichtig ist, dass sich die Lernenden wohl fühlen und dem eigenen Lernvermögen gemäss gefordert und gefördert werden können.
Durchlässigkeit über alle Stufen hinweg Von der Oberschule in die Realschule und von der Realschule ins Gymnasium:
Für einen prüfungsfreien Übertritt brauchen die Schülerinnen und Schüler neben der Empfehlung der Klassenkonferenz einen Promotionsdurchschnitt von mindestens 5,0 und A-Vermerke in den Leistungszügen. Die Klassenkonferenz ist die Zusammenkunft sämtlicher Lehrpersonen der betreffenden Klasse. Wird der Schüler bzw. die Schülerin nicht empfohlen, so kann er/sie eine Übertrittsprüfung ablegen. Dies gilt für den Übertritt von der Oberschule in die Realschule und von der Realschule ins Gymnasium. Für Oberschülerinnen und Oberschüler in der ersten Klasse gibt es die Möglichkeit, ohne ein Jahr Verlust in die zweite Klasse Realschule einzutreten, wenn sie einen Promotionsdurchschnitt von mindestens 5,5 vorweisen können.
Vom Gymnasium in die Realschule und von der Realschule in die Oberschule:
Schülerinnen und Schüler, die über eine längere Zeit überfordert sind und die Lernziele nicht erreichen, können vom Gymnasium in die Realschule oder von der Realschule in die Oberschule versetzt werden. Für die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen ist dies sowohl Ende des ersten Semesters als auch Ende des zweiten Semesters möglich. In den zweiten und dritten Klassen können die Schülerinnen und Schüler Ende des zweiten Semesters umgeteilt werden.
Bei entsprechenden Leistungen bestehen viele Möglichkeiten, von der Oberschule in die Realschule und von der Realschule ins Gymnasium überzutreten.
Schulübertritte (19 kb) 
Bei Lernschwierigkeiten und stetiger Überforderung kann ein Schulwechsel vom Gymnasium in die Realschule und von der Realschule in die Oberschule unausweichlich sein.
Broschüre "Auf dem Weg durch die Schulen" (1.2 mb) 
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