Die im Antrag gemachten Angaben werden sodann in der Liste der eingetragenen Mediatoren geführt:
Liste der eingetragenen Mediatoren
Die Ersteintragung erfolgt für die Dauer von fünf Jahren, die Aufrechterhaltung der Eintragung für jeweils 10 weiter Jahre ist möglich (Art. 9 ZMG).
Übersicht über die grenzüberschreitend tätigen Mediatoren
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