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Es gibt Kindertagesstätten mit altersgemischten Gruppen und solche mit speziellen
Säuglings- bzw. Kleinkindgruppen. Kindertagesstätten übernehmen familienergänzend die Aufgabe der Betreuung,
Förderung und Erziehung der ihnen anvertrauten Kinder.
In der Regel können Kinder ab dem 4. Lebensmonat bis zum 16. Lebensjahr aufgenommen
werden. Die meisten Kinder besuchen eine Kindertagesstätte nur bis zum 12. Lebensjahr. Das Angebot besteht
für alle Kinder, unabhängig von Kultur Religion, Familienstand und Einkommen der Erziehungsberechtigten.
Die Anzahl der Gruppen innerhalb einer Einrichtung richtet sich nach ihrer Grösse. Eine Gruppe umfasst
in der Regel 10 -13 Plätze. Für 5 anwesende Kinder ist eine Gruppenleiterin anwesend.
Eine Gruppe wird von einer ausgebildeten Kleinkindererzieherin oder einer in einem
anderen pädagogischen Beruf ausgebildeten Fachperson geleitet und dabei von einer Auszubildenden oder
einem Praktikanten unterstützt.
Die Öffnungszeiten sind je nach Trägerverein bzw. Anbieter verschieden, in der Regel
können Kinder von Montag bis Freitag ab 6.30 Uhr bis 18.30 Uhr betreut werden. Alle Kindertagesstätten
bieten Mittagessen an.
Die Betreibung einer Kindertagesstätte bzw. Pflegeeinrichtungen ist seit 2002 (Gesetz
vom 17. April 2002 zur Abänderung des Jugendgesetzes und Pflegebewilligungsverordnung) bewilligungspflichtig.
Das Amt für Soziale Dienste prüft vor Aufnahme des Betriebes, ob die Voraussetzungen für die Erteilung
der Bewilligung erfüllt sind. Sinn des Gesetzes ist es, die Qualität der Betreuung sicherzustellen.
Weitere Informationen sind bei der Geschäftsstelle des Vereins Kindertagesstätten
Liechtenstein sowie bei der Kindertagesstätte Pimbolino in Gamprin und der Kinderbetreuung in Planken
erhältlich. Siehe auch Kinderbetreuung (L)
Kinder und Jugendliche (A)
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