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Kindertagesstätten


Es gibt Kindertagesstätten mit altersgemischten Gruppen und solche mit speziellen Säuglings- bzw. Kleinkindgruppen. Kindertagesstätten übernehmen familienergänzend die Aufgabe der Betreuung, Förderung und Erziehung der ihnen anvertrauten Kinder.

In der Regel können Kinder ab dem 4. Lebensmonat bis zum 16. Lebensjahr aufgenommen werden. Die meisten Kinder besuchen eine Kindertagesstätte nur bis zum 12. Lebensjahr. Das Angebot besteht für alle Kinder, unabhängig von Kultur Religion, Familienstand und Einkommen der Erziehungsberechtigten. Die Anzahl der Gruppen innerhalb einer Einrichtung richtet sich nach ihrer Grösse. Eine Gruppe umfasst in der Regel 10 -13 Plätze. Für 5 anwesende Kinder ist eine Gruppenleiterin anwesend.

Eine Gruppe wird von einer ausgebildeten Kleinkindererzieherin oder einer in einem anderen pädagogischen Beruf ausgebildeten Fachperson geleitet und dabei von einer Auszubildenden oder einem Praktikanten unterstützt.

Die Öffnungszeiten sind je nach Trägerverein bzw. Anbieter verschieden, in der Regel können Kinder von Montag bis Freitag ab 6.30 Uhr bis 18.30 Uhr betreut werden. Alle Kindertagesstätten bieten Mittagessen an.

Die Betreibung einer Kindertagesstätte bzw. Pflegeeinrichtungen ist seit 2002 (Gesetz vom 17. April 2002 zur Abänderung des Jugendgesetzes und Pflegebewilligungsverordnung) bewilligungspflichtig. Das Amt für Soziale Dienste prüft vor Aufnahme des Betriebes, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung erfüllt sind. Sinn des Gesetzes ist es, die Qualität der Betreuung sicherzustellen.

Weitere Informationen sind bei der Geschäftsstelle des Vereins Kindertagesstätten Liechtenstein sowie bei der Kindertagesstätte Pimbolino in Gamprin und der Kinderbetreuung in Planken erhältlich.

Siehe auch Kinderbetreuung (L)

Kinder und Jugendliche (A)

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