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Alleinerziehende, Hilfen für


In Liechtenstein wächst heute etwa jedes neunte Kind in einer Familie mit einem Elternteil auf. Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung nimmt die Zahl der Einelternfamilien zu. Für Einelternfamilien stellt es meist eine grosse Herausforderung dar, die Erwerbsarbeit mit der Kinderbetreuung zu vereinbaren. Die geringe Zahl von Teilzeitstellen verschärft diese Problematik.

Seit dem 1. Juli 1999 gibt es in Liechtenstein die Alleinerziehendenzulage. Die Zulage von CHF 110.-- monatlich pro Kind wird Alleinerziehenden ohne Prüfung ihrer Einkommens- und Vermögenssituation zusammen mit der monatlichen Kinderzulage (L) ausgerichtet. Anspruchsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein sowie Grenzgänger und Grenzgängerinnen, die eine Erwerbstätigkeit in Liechtenstein ausüben. Der Anspruch auf Alleinerziehendenzulage ist jährlich mittels Antrag bei der Familienausgleichskasse (FAK) (L) geltend zu machen.

Das ASD und das Eltern Kind Forum bieten Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Kinderbetreuungsmöglichkeit (L) an. Weiters besteht die Möglichkeit, bei einer Fremdbetreuung der Kinder, für die Betreuungskosten einen Antrag auf finanzielle Unterstützung beim ASD zu stellen. Der nicht obsorgeberechtigte Elternteil ist zu monatlichen Unterhaltszahlungen (L) gegenüber seinem Kind verpflichtet.

Familienausgleichskasse (A)
Kinder und Jugendliche (A)

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