logo
DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Zentrale Informationen / Soziallexikon - SOLEX / Lexikon /
Alkohol, Hilfen für Alkoholabhängige


Auch Alkohol zählt zu den Drogen. Der Alkoholkonsum ist aber in Liechtenstein für Erwachsene nicht verboten. Die Abgabe und der Konsum von nicht gebrannten alkoholhaltigen Getränken wie Bier, Wein, Most und alkoholhaltigen Limonaden ist ab 16 Jahren erlaubt. Spirituosen und Schnäpse hingegen dürfen erst an 18-jährige abgegeben und mit 18 Jahren konsumiert werden. Obwohl Alkohol für Erwachsene erlaubt ist, ist er keineswegs ungefährlich. Auch Alkohol kann bei Missbrauch zu Abhängigkeit und körperlichen und seelischen Problemen führen.

Betroffene können Hilfe beim Therapeutischen Dienst des ASD, Psychotherapeuten und Ärzten erhalten. Es gibt auch Gesprächs- und Selbsthilfegruppen (L) für Betroffene und deren Angehörige.

Psychotherapeuten (A)
Ärzte (A)
Sucht (A)

zurück zum Lexikon-Stichwortverzeichnis

                         

 

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 
Suchen & Finden  
Über das gesamte Portal

Erweiterte Suche, Hilfe zur Suche
Zuständige Amtsstelle
 
Liechtensteinische Landesverwaltung • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Tel. +423 / 236 61 11