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Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. Februar 2009 folgende Entscheidung getroffen:
- Die Richtlinie für Baupreisänderungen (RBP), Version 02, vom 30.01.2009
wurde genehmigt. Die Richtlinie dient zur Berechnung von teuerungsbedingten Baupreisänderungen für Bauaufträge
im Bereich staatlicher Hoch- und Tiefbauten. Die Richtlinie basiert auf dem Schweizerischen Baupreisindex
des Bundesamtes für Statistik.
- Das Amt für Statistik wird beauftragt, die Berechnungsgrundlagen
beziehungsweise den Index für Baupreisänderungen laufend jeweils im Internet zu veröffentlichen.
- Für die Teuerungsberechnung von Verpflichtungskrediten und Kostenvoranschlägen von staatlichen
Hoch- und Tiefbauten wird ab dem 1. Januar 2008 ausschliesslich der Schweizerische Baupreisindex des
Bundesamtes für Statistik angewendet. Generell sind die Berechnungsgrundlagen
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der Grossregion Ostschweiz, - der Sparte Hochbau im Bereich von Hochbauprojekten, -
der Sparte Tiefbau im Bereich von Tiefbauprojekten
anzuwenden. Die Veröffentlichung
des Index erfolgt durch das Amt für Statistik im Internet
| Weitere Informationen zur Richtlinie Baupreisänderung (RBP) und deren Berechnung finden sie hier. |
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