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Einheitlicher Ansprechpartner (EAP)


Wenn Sie als Unternehmer/-in bzw. Unternehmensgründer/-in aus allen Bereichen der Wirtschaft Hilfe bei Behördengängen benötigen, haben Sie die Möglichkeit, sich an den "einheitlichen Ansprechpartner" zu wenden.

Im Dienstleistungsverzeichnis finden Sie darüber hinaus Informationen zu den einzelnen Genehmigungsverfahren, die benötigten Formulare und die zuständigen Behörden.

Dieser Service richtet sich an Interessenten aus Liechtenstein wie auch an alle EWR-Bürgerinnen und Bürger.

Da der volle Leistungsumfang des Einheitlichen Ansprechpartners auf dieser Seite jedoch erst mit dem Inkrafttreten des Dienstleistungsgesetzes (DLG) angeboten werden kann, bitten wir Sie bis dahin, uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular mitzuteilen:

Kontaktformular "einheitlicher Ansprechpartner"

Hinweis: Langt beim Einheitlichen Ansprechpartner eine elektronische Mitteilung über das Kontaktformular ein, wird diese an die zuständige Behörde weitergeleitet. Anträge und Anzeigen selbst können nicht über das Kontaktformular eingebracht werden.

Nützliche Links

Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) 
Übersicht über die einheitlichen Ansprechpartner der anderen EWR-Staaten

                         

 

 
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