Formulare Für Behörden und Private wurden jeweils separate Anmeldeformulare mit Begleittext erstellt. Die Formulare, inklusive Erläuterungen und zur Frage, ob eine Anmeldepflicht besteht, finden sie hier:
Anmeldung von Datensammlungen gemäss Datenschutzgesetz (DSG/DSV) für Behörden und Private
Ablauf
Anmeldungen sollten zur Vorprüfung in einem ersten Schritt elektronisch eingereicht werden.
Der Datenschutzbeauftragte geht wie folgt vor:
- Prüfung der Vollständigkeit und allenfalls Ansetzung einer Nachfrist.
- Summarische Prüfung der Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung.
- Verletzt die zu registrierende Sammlung die Vorschriften des Datenschutzes, kann der Datenschutzbeauftragte Empfehlungen aussprechen, die auf Einstellung, Unterlassung oder Änderung der Bearbeitung lauten. Er schiebt die Registrierung auf, bis die Rechtslage geklärt ist.
- Registrierung der Datensammlung und Publikation
Fristen Grundsätzlich gilt, dass Anmeldungen vor der Eröffnung der Datensammlung vorgenommen werden müssen. Änderungen sind laufend nachzutragen und jährlich beim Datenschutzbeauftragten zu melden.
Datenbekanntgabe ins Ausland Anmeldung von Datenübermittlungen ins Ausland gemäss Datenschutzgesetz
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