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Ziel und Zweck
Liechtensteinische Behörden und private Personen, insb. Unternehmen, sammeln und bearbeiten eine Vielzahl von Personendaten. In einem Rechtsstaat dürfen diese Datenbearbeitungen nicht im Geheimen vor sich gehen. Jede betroffene Person hat deshalb von Gesetzes wegen das Recht zu erfahren, wer welche Daten über sie/ihn bearbeitet. Damit dieses Recht auf Einsicht und Auskunft in die eigenen Daten überhaupt ausgeübt werden kann, muss zuerst transparent gemacht werden, welche Stellen welche Daten bearbeiten.
Um diese Transparenz zu schaffen, müssen Behörden und private Personen bestimmte Datensammlungen in einem öffentlich zugänglichen Register bekannt geben. Dieses Register der Datensammlungen zu führen und auf der Webseite im Internet zu veröffentlichen, obliegt der Datenschutzstelle. Das Register ist für jedermann/frau einsehbar.
In das Register werden zwar keine Einzeldaten über die Betroffenen, sondern nur summarische Angaben aufgenommen, welche einen Überblick über die gesamte Datenbearbeitung erlauben. Nähere Angaben können die Betroffenen aber jederzeit direkt beim Inhaber der Datensammlung auf Grund des gesetzlichen Auskunftsrechts erhalten. Weitere Ansprüche (z.B. Richtigstellung) sind ebenfalls direkt beim Inhaber geltend zu machen.
Das öffentliche Register der Datensammlungen ist für die Wahrung der Rechte des Einzelnen ein zentrales Instrument. Das folgende Diagramm zeigt diesen Prozess:

Umgekehrt ist das Register auch für die jeweiligen Inhaber der Datensammlungen selber von Nutzen. Diese erhalten einen besseren Überblick über ihre Datensammlungen und Datenflüsse. Es bietet zudem die Möglichkeit, kritisch zu überprüfen, ob die vorhandenen Datensammlungen (noch) zu Recht geführt werden und inhaltlich in Ordnung sind.
Weiter führende Informationen rund um das Register der Datensammlungen können Sie abfragen unter:
Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, können Sie jederzeit die Mitarbeiter der Datenschutzstelle kontaktieren, die gerne bei diesbezüglichen Fragen Auskunft geben.
| Wichtiger Hinweis: Der Inhaber der Datensammlung ist für die Aktualität der Angaben verantwortlich, d.h. Änderungen sind laut Art. 3 DSV jährlich bei der Datenschutzstelle anzumelden. |
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