Kinder, welche am 30. Juni (Stichtag) das vierte Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, in einen öffentlichen Kindergarten einzutreten.
Weiters gilt zusätzlich eine zweimonatige Frist (flexible Zone), innert welcher die Erziehungsberechtigten nach vorgängiger Orientierung durch die Kindergärtnerin über einen provisorischen Eintritt ihres Kindes in den Kindergarten entscheiden können. Die Frist betrifft Kinder mit Geburtsdatum vom 1. Juli bis 31. August 2008
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