Mitteilung und Aufforderung
Nach Abschluss der Grundbuchvermessung Schaan, hat die Fürstliche Regierung in ihrer Sitzung vom 26. September 2006 (RA 2006/2367) das Vermessungswerk Schaan, Operat Los 7, für rechtskräftig erklärt und ihm die Beweiskraft öffentlicher Urkunden mit amtlicher Glaubwürdigkeit zuerkannt. Gleichzeitig wurde das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt mit der Eintragung beauftragt.
Die betroffenen Eigentümer werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass ab Montag, 16. Oktober 2006 bei Grundstückgeschäften ausschliesslich die neuen Grundstücksbezeichnungen zu verwenden sind. Bei Verwendung der alten Grundstücksbezeichnungen wären die Grundstückgeschäfte erforderlichenfalls zur Verbesserung zurückzustellen.
Alle Interessierten werden hiermit gemäss Art. 17 Abs 2 und Art. 87 SchlT/SR aufgefordert, alle ihre dinglichen Rechte, welche ohne Eintragung in das „alte“ Grundbuch entstanden sind, binnen einer Frist von einem Monat, gerechnet ab 16. Oktober 2006, zur Eintragung in das Grundbuch anzumelden, widrigenfalls diese Dienstbarkeiten erlöschen.
Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt
Vaduz, 29. September 2006, Der Amtsleiter
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