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>>> Quelle: Stabsstelle EWR (SEWR)
Jahresbericht der EFTA-Überwachungsbehörde 2004 16.03.2005

Die EFTA-Überwachungsbehörde hat heute ihren Jahresbericht 2004 über den Stand der Umsetzung von EG-Richtlinien in den EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen veröffentlicht. Neben der aktuellen Umsetzungsquote werden in diesem Bericht auch die anhängigen Vertragsverletzungsverfahren aufgezeigt, die gegen Liechtenstein, Island oder Norwegen aufgrund eines Verstosses gegen EWR-Recht.

Am Stichtag (31. Dezember 2004) umfasste das EWR-Abkommen insgesamt 4035 EG-Rechtsakte, davon 1562 EG-Richtlinien. Die Umsetzungsquote wird nur auf Basis der EG-Richtlinien erstellt, da diese, im Gegensatz zu den EG-Verordnungen, eines nationalen Umsetzungsrechtsakts bedürfen, um in Liechtenstein anwendbar zu sein. Auf der Basis von 1562 EG-Richtlinien ergibt sich für Liechtenstein daher eine Umsetzungsquote (Vollumsetzung) von 97.1%.

Mit dieser Umsetzungsquote liegt Liechtenstein hinter Norwegen mit 98.9% und Island mit 98.2% im europäischen Mittelfeld. Die vorliegenden Zahlen bestätigen erneut, dass die drei EWR/EFTA-Staaten ihren Verpflichtungen aus dem EWR-Abkommen wieder in hohem Masse nachgekommen sind. Trotz des leichten Anstiegs des Umsetzungsdefizits um 0.5% gegenüber dem Vorjahr, rangiert Liechtenstein mit Platz 14 weiterhin im Mittelfeld der 28 EWR-Mitgliedstaaten. Liechtenstein wird sich auch in Zukunft bemühen, im Rahmen seiner Interessen seine Verpflichtungen resultierend auf dem EWR-Abkommen zu erfüllen.

Falls Sie eine gedruckte Ausgabe wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an die EFTA-Überwachungsbehörde (Tel. +32/2/286 18 61).

Rückfragen: Stabsstelle EWR (Tel. +423 - 236 60 37)

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Jahresbericht der EFTA-Überwachungsbehörde (2004

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