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Die Bestände des Landesarchivs sind strikt nach dem Provenienzprinzip aufgebaut,
d.h. die Akten der abliefernden Stellen (Regierung, Ämter etc.) werden nicht zusammengelegt, wenn sie
den gleichen Vorgang oder die gleiche Person betreffen. Die Akten jeder abliefernden Stelle bilden einen
eigenen Bestand. Das Archiv ist in drei Abteilungen gegliedert (vgl. Beständeübersicht): Unsere Datenbank befindet sich noch
im Ausbau. Ziel ist es, jeden Bestand kurz zu beschreiben (Umfang, Zeit, Erschliessung, Findmittel etc.)
und den Entstehungszusammenhang deutlich zu machen (Informationen zu Aufgaben und Geschichte der Behörden
bzw. Angaben zu den Personen bei den nichtstaatlichen Beständen). Wenn bei
den einzelnen Beständen nur ein Anfangsjahr angegeben wird, so handelt es sich um Bestände, die nicht
abgeschlossen sind, sondern periodisch Zuwachs erfahren.
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