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Lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferausweis)


Nothelferkurs

Dem erstmaligen Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises der Kategorien A oder B oder der Unterkategorien A1 oder B1 muss der Gesuchsteller eine Bescheinigung über den Besuch eines Kurses über lebensrettende Sofortmassnahmen beilegen (Nothelferausweis).

Gültigkeit

Der Kurs ist 6 Jahre gültig. Abgelaufene Kurse werden nicht mehr akzeptiert.

Kursangebot

Betreffend dem akutellen Kursangebot setzen Sie sich bitte mit dem örtlichen Samariterverein in Verbindung (www.samariter.li).

Kursbefreiung

  • Personen, die bereits einen Führerausweis der Kategorie A, A1, B oder B1 besitzen;
  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte;
  • Pflegepersonal mit Diplom oder Fähigkeitsausweis;
  • Instruktoren von Nothelferkursen;
  • weitere Personen, die den Nachweis der Ausbildung in lebensrettenden Sofortmassnahmen durch eine anerkannte Stelle erbringen
  • Personen, die einen ausländischen Führerausweis umtauschen.

                         

 

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