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Aufgrund des Zollvertrages mit der Schweiz sind im Fürstentum Liechtenstein gewisse schweizerische Erlasse vollumfänglich oder artikelbezogen anwendbar. In der Kundmachung der aufgrund des Zollvertrages im Fürstentum Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften ist die Anwendbarkeit der einzelnen Gesetze/Verordnungen zu entnehmen.

Recht Keine Metadaten für Amtsstelle
Flugunfalluntersuchung, Verwaltungsvereinbarung zwischen dem schweizerischen Büro für Flugunfalluntersuchung (BFU) und der liechtensteinischen Dienststelle für Zivilluftfahrt (DZL)
Luftfahrtsgesetz, LFG
Zivilluftfahrt, Kundmachung der aufgrund der Vereinbarung betreffend die Zusammenarbeit im Bereich der Zivilluftfahrt anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften (Anlagen I und II)
Zivilluftfahrt, Notenaustausch über die Zusammenarbeit der schweizerischen und der liechtensteinischen Behörden
Zivilluftfahrt, Verwaltungsvereinbarung zwischen dem schweizerischen Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und dem liechtensteinischen Amt für Volkswirtschaft (AVW)
Zollvertrag - Anschluss des Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische Zollgebiet, Vertrag zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein
                         

 

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