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Aufgrund des Zollvertrages mit der Schweiz sind im Fürstentum Liechtenstein gewisse schweizerische Erlasse vollumfänglich oder artikelbezogen anwendbar.
In der Kundmachung der aufgrund des Zollvertrages im Fürstentum Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften ist die Anwendbarkeit der einzelnen Gesetze/Verordnungen zu entnehmen.
| Recht Pensionsversicherung für das Staatspersonal |
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