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Datenschutz bedeutet Schutz der eigenen Privatsphäre und schützt vor unberechtigter Neugier. Die Grundidee besteht darin, dass jeder selbst bestimmen können soll, was mit Daten geschieht, welche die eigene Person betreffen. Dieses Selbstbestimmungsrecht wird durch das Datenschutzgesetz garantiert.
Datenschutz umfasst als Querschnittsmaterie viele Lebensbereiche und bedeutet sowohl für Privatpersonen, wie auch für Behörden entsprechende Rechten und Pflichten.
Was sind Personendaten?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten, welcher die Datenschutzstelle leitet. Er wird Ihre Fragen gerne beantworten.
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 English |
Data Protection Act (DSG) and Ordinance on the Data Protection Act (DSV). |
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