DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Amt für Volkswirtschaft / Geldspiele
Geldspiele


Die Abteilung Standortförderung ist zuständig für die Erfüllung der Aufgaben nach dem neuen Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. Es regelt sämtliche gewerbsmässigen oder öffentlich durchgeführten Spiele um Geld oder geldwerte Vorteile. Das Gesetz integriert sämtliche Geldspielformen, den Betrieb von Spielbanken, die Durchführung von Lotterien (einschliesslich Tombolas), Wetten, Geschicklichkeits-Geldspiele und Online-Geldspiele. Der Betrieb von Spielbanken und Online-Geldspielen ist einer Konzessionspflicht unterstellt. Die meisten weiteren Geldspielformen unterstehen einer Bewilligungspflicht.

Das Amt für Volkswirtschaft beaufsichtigt die dem Geldspielgesetz unterstellten Anbieter, erteilt Bewilligungen überwiegend technischer Natur, veranlagt und bezieht die Abgaben und Gebühren und trifft alle notwendigen Massnahmen. Die Kosten der Aufsicht werden an deren Verursacher überwälzt, namentlich auch in Form einer Aufsichtsabgabe zulasten der Konzessions- und Bewilligungsinhaber.

 
                         

 

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 

Suchen & Finden  

Amt für Volkswirtschaft (AVW)
Über das gesamte Portal

Hilfe zur Suche
Allgemeines 
Organisation/Ansprechpersonen
Öffnungszeiten
Kontakt/Standort
Kontaktformular
Newsarchiv
Recht 
Geldspielgesetz
Online-Geldspiele Verordnung (OGV)
Spielbankenverordnung
Geldspielgebührenverordnung
Lotterie- und Wettverordnung
weiter
Onlineschalter

Sie haben die Möglichkeit die Dokumente
   - von A-Z,
   - nach Dokumententyp
   - oder nach Thema zu sortieren.

Bitte wählen Sie:

Portaldienste