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>>> Quelle: Amt für Volkswirtschaft (AVW)
Ausschreibung zur Vergabe einer Konzession zum Betrieb einer Spielbank 01.02.2011

Interessenten können die Ausschreibungsunterlagen per Telefax (+423 236 68 89) oder E-Mail (info@avw.llv.li, Betreff „Ausschreibungsunterlagen“) unter Nennung folgender Angaben anfordern:

Firmenbezeichnung, Name und Vorname Kontaktperson, Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mailadresse.

Die Ausschreibungsunterlagen werden per E-Mail und per Post zugestellt, nachdem die Bestätigung über die Überweisung der Gebühr von 2 000 Franken beim Amt für Volkswirtschaft eingegangen ist.

Gesuche um Erteilung einer Konzession sind bis zum 31. März 2011 beim Amt für Volkswirtschaft zuhanden der Regierung in deutscher Sprache einzureichen. Das Amt prüft die Konzessionsgesuche und leitet sie nach Abschluss der Prüfung unter Beifügung eines Antrags an die Regierung zur Entscheidung weiter. Die Regierung entscheidet über die Vergabe der befristeten Konzession. Das Geldspielgesetz sieht vor, dass bis zum Vorliegen eines Evaluationsberichtes nur eine Konzession vergeben wird, es besteht aber kein Rechtsanspruch auf Erteilung der Konzession.

Details zur Veröffentlichung der Ausschreibung als pdf-Datei: Veröffentlichung 


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