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Als Viehhandel gilt der gewerbsmässige An- und Verkauf, der Tausch und die Vermittlung lebender Tiere der Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung.
Der Begriff der Gewerbsmässigkeit umfasst nicht nur Haupt-, sondern auch Nebenerwerbstätigkeiten. Der mit dem Betrieb eines land- oder alpwirtschaftlichen Gewerbes oder mit einer Mästerei ordentlicherweise verbundene Wechsel des Viehbestandes, die Veräusserung von selbstgezüchtetem oder selbstgemästetem Vieh, der Erwerb von Vieh zum Zweck der Selbstversorgung sowie der Erwerb durch Metzger zum Schlachten für den eigenen Gebrauch fallen nicht unter den Begriff des Viehhandels.
Als Viehhändler haben Sie besondere Verantwortungen und Pflichten, um eine mögliche Ausbreitung einer Seuche zu vermeiden.
Personen, die Viehhandel betreiben möchten, benötigen hierfür ein Viehhandelspatent. Für die Ausstellung des Viehhandelspatentes ist in Liechtenstein das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) zuständig. Das Patent wird für die Dauer von 3 Jahren ausgestellt. Danach muss der Patentinhaber bei gegebenem Interesse für weitere 3 Jahre um Verlängerung ansuchen.
Voraussetzungen zur Erlangung eines Viehhandelpatentes
Der Gesuchsteller muss einen vom ALKVW anerkannten Einführungskurs mit abschliessender Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Die Bescheinigung über den erfolgreichen Kursabschluss ist im Original gemeinsam mit dem Antragsschreiben beim ALKVW einzureichen.
- Der Gesuchsteller muss über einen Stall verfügt, der in Bezug auf Standort und bauliche Einrichtungen sowie Organisation und Führung den Grundsätzen der Seuchenhygiene gencgt (Ausnahme: Viehanlieferung ausschliesslich direkt an die Schlachtanlage)
Voraussetzungen zur Verlängerung eines bestehenden Viehhandelspatentes
- Der Patentinhaber muss innerhalb der 3-jährigen Gültigkeitsdauer des Patentes einen vom ALKVW anerkannten Fortbildungskurs mit abschliessender Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Die Bescheinigung über den erfolgreichen Kursabschluss ist im Original gemeinsam mit dem Verlängerungsantrag beim ALKVW einzureichen.
- Keine schwerwiegende Verletzung von Vorschriften der Tierseuchen-, Tierschutz-, Lebensmittel- Heilmittel- oder Landwirtschaftsgesetzgebung in der Vergangenheit.
Einführungs- und Fortbildungskurse
In den Einführungskursen werden die Teilnehmer in die Pflichten des Viehhändlers und in die Tierseuchen-, Tierschutz-, Lebensmittel- und Heilmittelgesetzgebung eingeführt.
In den Fortbildungskursen werden die Teilnehmer über den aktuellen Kenntnisstand in Bezug auf Tierseuchenprävention, Tierschutz sowie Lebensmittel- und Heilmittelsicherheit informiert.
Beide Kurse (Einführungskurs und Fortbildungskurs) werden vom ALKVW zusammen mit dem Schweiz. Viehhändlerverband (SVV) organisiert. Die Termine werden allen Patentinhabern sowie den neuen Patentanwärtern rechtzeitig bekannt gegeben.
Formulare
Antrag auf Neuerteilung eines Viehhandelspatentes Antrag auf Verlängerung eines Viehhandelspatentes
Auskunftsperson
Dr. med. vet. Wolfgang Burtscher Foto Telefon (+423) 236 73 21
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