logo
DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Amt für Handel und Transport / Geistiges Eigentum / Patentrecht
Patentrecht


Patente sind von der zuständigen Behörde erteilte Schutztitel für Erfindungen. Das Gesetz bestimmt, dass die patentierten Erfindungen während maximal zwanzig Jahren in einem bestimmten geographischen Raum nur mit der Genehmigung der Person verwertet werden können, die das Patent besitzt. Dies bezieht sich insbesondere auf Herstellung, Verwendung und Verkauf eines Produktes.

Erfindungen sind technische Regeln, die in der Praxis die Lösung eines bestimmten Problems erfassen. Erfindungen sind nur dann patentierbar, wenn sie neu sind, nicht nahe liegen und gewerblich angewendet werden können.

Auf dem Gebiet des Patentwesens bilden Liechtenstein und die Schweiz ein einheitliches Schutzgebiet, welches durch den Vertrag vom 22. Dezember 1978 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Schutz der Erfindungspatente (Patentschutzvertrag mit Anlage, LGBl. 1980 Nr. 31) geschaffen wurde. Dieser Vertrag wurde durch die Ergänzungsvereinbarung vom 2. November 1994 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Vertrag vom 22. Dezember 1978 über den Schutz der Erfindungspatente (LGBl. 1995 Nr. 80) erweitert.

Liechtenstein ist wie die Schweiz Mitglied des Übereinkommens vom 5. Oktober 1973 über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen, EPÜ; LGBl. 1980 Nr. 34/1), des Vertrags vom 19. Juni 1970 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (LGBl. 1980 Nr. 35/1) und weiterer internationaler Übereinkommen auf dem Gebiet des Patentwesens.

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

>>> Aktuelles aus den Amtsstellen
Neue Nizza Klassifikation (ab 01.01.2012) 22.12.2011
Bitte beachten: Ab 01.01.2012 tritt die 10. Auflage der Nizza-Klassifikationsliste in Kraft.
mehr...
Neue Nizza Klassifikation (ab 01.01.2012) 22.12.2011
Bitte beachten: Ab 01.01.2012 tritt die 10. Auflage der Nizza-Klassifikationsliste in Kraft.
mehr...
Direktadressierung von Einzelformularen 02.03.2011
Die Formularlösungen im Onlineschalter der Landesverwaltung werden intensiv genutzt. Um das Auffinden spezifischer Formulare zu erleichtern, wurde die Direktadressierung von Einzelformularen sowie die direkte Adressierung des Onlineschalters des Amtes für Handel und Transport eingerichtet.
mehr...
 
                         

 

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 
Suchen & Finden  
Amt für Handel und Transport (AHT)
Über das gesamte Portal

Erweiterte Suche, Hilfe zur Suche
Allgemeines - Amt für Handel und Transport (AHT)(3776737828)
Newsarchiv
Recht - Amt für Handel und Transport (AHT)(937237828)
Markenschutzverordnung
Markenschutzgesetz - Einhebung von Gebühren, Verordnung
Markenschutzgesetz
Designverordnung; DesV
Designgesetz; DesG
weiter
Onlineschalter -Amt für Handel und Transport (AHT)(937237828)

Sie haben die Möglichkeit die Dokumente
   - von A-Z,
   - nach Dokumententyp
   - oder nach Thema zu sortieren.

Bitte wählen Sie:

Portaldienste
 
Amt für Handel und Transport (AHT) • Poststrasse 1 • 9494 Schaan • Telefon: (+423) 236 69 04 • Telefax: (+423) 236 69 07 • E-Mail