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Entsorgung


Nicht gebrauchte oder abgelaufene Betäubungsmittel sollen den Apotheken und Arztpraxisapotheken zurückgebracht werden.

Die Apotheken und Arztpraxisapotheken beseitigen die Betäubungsmittel in der Sammelstelle des Landesspitals, das über eine spezielle Bewilligung verfügt. Die Sammelstelle sorgt unter Aufsicht des Amtes für Gesundheit dafür, dass die übermittelten Betäubungsmittel in der Verbrennungsanlage in Buchs SG vernichtet werden.

Begleitdokument: Auflistung der zur Vernichtung bestimmten Betäubungsmittel (3 kb) 

                         

 

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