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Der „Bevölkerungsschutz" in Liechtenstein ist das System, das viele vorbeugende und abwehrende Massnahmen umfasst, die für den Schutz der Bevölkerung in aussergewöhnlichen Situationen mit einem Gefährdungspotential für Menschen, Tiere und Sachwerte notwendig werden können.
Tätigkeitsfeld des Amtes
- Verbindung zwischen Rettungsorganisationen und Regierung
- Koordination zwischen den Rettungsorganisationen
- Überprüfung der Einsatzbereitschaft der Rettungsorganisationen
- Sicherstellung des Aufgebotes der Rettungsorganisationen
- Alarmierung/Warnung der Bevölkerung
- Bereitstellung von Einsatzmaterialien für alle Rettungsorganisationen
- Unterstützung der Rettungsorganisationen im Ernstfall
- Unterstützung der freiwilligen Rettungsorganisationen bei der Ausbildung
- Beratung bei der Planung und Ausführung von Schutzraumbauten
- Mitarbeit im Landesführungsstab
Das Amt für Bevölkerungsschutz setzt sich deshalb zum Ziel:
- die Bekämpfung von Notfällen und Katastrophen vorzubereiten;
- während Notfällen und Katastrophen umfassende Massnahmen einzuleiten und zu koordinieren, um die Sicherheit zu gewährleisten, die Gesundheit und das Leben von Menschen und Tieren zu schützen und um Sachwerte zu sichern;
- die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern zu gewährleisten.
- sowie wichtige öffentliche Dienste sicherzustellen.
Um den aktiven Schutz und die Rettung gewährleisten zu können, arbeitet das Amt mit verschiedenen Partnern zusammen. Diese werden bei ihrer Arbeit intensiv unterstützt und gefördert.
Für den passiven Schutz steht das Amt der Bevölkerung sowohl mit Beratung als auch mit Informationen über das Verhalten und mögliche eigene Schutzmassnahmen zur Verfügung
Geschichte des Amtes Jahresberichte des Amtes Materiallager
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