logo
DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Onlineschalter / Onlineschalter Regierung und Verwaltung /
Vergütung der Mehrwertsteuer nach Art. 105 Bst. b MWSTG (Formular Nr. 1222) an Abnehmer mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland, Antrag

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:  

Antrag auf Vergütung der Mehrwertsteuer nach Art. 105 Bst. b MWSTG (Formular Nr. 1222) an Abnehmer mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland

Verfahrensbeschreibung

Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:

Unterschrift

Der Antrag erfordert eine eigenhändige Unterschrift. Sie können den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Antrages nutzen.

Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, händisch unterschreiben und per Post oder persönlich bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.

Die Verwendung von „lisign“ und somit eine elektronische Unterzeichnung und Einreichung ist aus folgenden Gründen nicht möglich:

Die Verwendung von „lisign“ und somit eine elektronische Unterzeichnung und Einreichung ist aus folgendem Grund/folgenden Gründen nicht möglich:

  • Der Antrag erfordert Mehrfachunterschriften.

Voraussetzungen

-

Notwendige Unterlagen und Informationen

-

Zuständigkeit

Steuerverwaltung (STV)
Lettstrasse 37
Postfach 684
9490 Vaduz

Tel. +423 / 236 68 17
Fax +423 / 236 68 30

Kontaktformular

  

Schalterstunden

  • Montag bis Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

Bürozeiten

  • Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.stv.llv.li.

Kosten/Zahlung

-

Termin/Frist

-

Beachten

Der Vergütungsantrag ist zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni des auf die Vergütungsperiode nachfolgenden Jahres einzusenden. Die gesetzliche Einreichefrist ist nicht verlängerbar. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass pro Kalenderjahr nur ein Vergütungsantrag gestellt werden kann, wobei die rückzahlbaren Steuern nur vergütet werden, wenn deren Betrag in einem Kalenderjahr mindestens CHF 500.00 erreicht.

In der MWST-Info „Vergütungsverfahren“ finden Sie weitergehende Informationen. Diese Publikation kann im Online-Schalter unter MWST-Info (MWSTG 2010) abgerufen werden.

Folgender Link führt zu dem Dokument Länderliste - Gegenrechtsklärungen bezüglich Steuervergütung (Formular Nr. 1224)

 
                         

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 
Suchen & Finden  
Über das gesamte Portal

Erweiterte Suche, Hilfe zur Suche
Amtsstellen zu diesem Formular
Steuerverwaltung (Steuerverwaltung (STV))
Portaldienste
 
Liechtensteinische Landesverwaltung • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Tel. +423 / 236 61 11