Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
Unterschrift
Der Antrag erfordert eine eigenhändige Unterschrift. Sie können den Antrag trotzdem
elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Antrages nutzen.
Nach
der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, händisch unterschreiben und per Post
oder persönlich bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.
Die Verwendung von
„lisign“ und
somit eine elektronische Unterzeichnung und Einreichung ist aus folgenden
Gründen nicht möglich:
Die Verwendung von „lisign“ und somit eine elektronische Unterzeichnung und Einreichung ist aus folgendem Grund/folgenden Gründen nicht möglich:
Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.stv.llv.li.
Kosten/Zahlung
-
Termin/Frist
-
Beachten
Der Vergütungsantrag ist zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni des auf die Vergütungsperiode nachfolgenden Jahres einzusenden. Die gesetzliche Einreichefrist ist nicht verlängerbar. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass pro Kalenderjahr nur ein Vergütungsantrag gestellt werden kann, wobei die rückzahlbaren Steuern nur vergütet werden, wenn deren Betrag in einem Kalenderjahr mindestens CHF 500.00 erreicht.
In der MWST-Info „Vergütungsverfahren“ finden Sie weitergehende Informationen. Diese Publikation kann im Online-Schalter unter MWST-Info (MWSTG 2010) abgerufen werden.