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| Gesuch um Schadenersatzleistungen |
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Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:
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Verfahrensbeschreibung Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
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Unterschrift Der Antrag erfordert eine eigenhändige Unterschrift.
Diese kann entweder in händischer
Form oder elektronisch mit „lisign“ oder einem weiteren unterstützten Produkt angebracht
werden.Bei
Verwendung der elektronischen Einreichungsart können Sie die massgebenden Daten im Formular erfassen
und den Antrag am Schluss über den Button „Signieren & Senden“ elektronisch übermitteln. Das System
wird Sie in diesem Rahmen zur Eingabe Ihres 6-stelligen PINs auffordern. Wenn Sie in händischer Form
arbeiten, können Sie den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Antrages
nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, händisch unterschreiben
und per Post bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.
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| Voraussetzungen |
Personen, welche ein Gesuch einreichen, sind Opfer einer Straftat, oder Angehörige
eines
Opfers und haben durch dieses Ereignis eine körperliche, psychische oder sexuelle Beeinträchtigung erlitten.
Die
Straftat wurde nicht vor dem 1. April 2008 begangen. Bitte lesen Sie vor dem
Ausfüllen die Erläuterungen zum Formular auf der Homepage / Schadenersatz. |
| Notwendige Unterlagen und Informationen |
Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizulegen: - Aktuelle Steuererklärung, Steuerveranlagungsprotokoll
- Lohnabrechnungen, Lohnausweis
- Familienzulagen wie Kindergeld, Alleinerziehendenzulage, Mietbeihilfe
- Nachweis Ersatzeinkommen wie Taggelder aus Arbeitslosenversicherung, Krankenkasse etc.
- Bei Rentenbezug
alle Einkommen aus den verschiedenen Kassen
- Arztrechnungen, Therapierechnungen, Krankenkassenabrechnungen
- Belege,
Rechnungen, Quittungen
- Polizeirapport
- Strafentscheid
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| Zuständigkeit |
Bürozeiten
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08.00
- 12.00 Uhr |  |
Aktuelle
Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten
sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.ohs.llv.li |
| Kosten/Zahlung |
Die Bearbeitung des Gesuchs ist kostenlos. |
| Termin/Frist |
Anträge auf Schadenersatzleistungen müssen innerhalb von fünf Jahren nach der Straftat eingereicht werden, andernfalls verwirken die Ansprüche. |
| Beachten |
Das Formular muss eigenhändig unterschrieben werden. Dies kann entweder mit lisign in elektronischer Form oder in händischer Form erfolgen. Sie können das Formular auch als PDF herunterladen und händisch ausfüllen. Weitere Informationen
finden Sie auf der Homepage der Opferhilfestelle. Hinweis:
Lange Erklärungstexte Tathergang, Beschreibungen usw. können auch als Link in die Verfahrensbeschreibung
aufgenommen werden. Bitte den Link angeben oder das Dokument beilegen. |
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Amt für Personal und Organisation (APO) • Kirchstrasse 9 • Postfach 684 • 9490 Vaduz • Telefon: (+423)
236 66 35 • Telefax: (+423) 236 66 70 •
E-Mail
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