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Sonntags-, Nachtfahrten oder Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte - Erteilung einer Sonderbewilligung

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:

Erteilung einer Sonderbewilligung für Sonntags-, Nachtfahrten oder Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte

Verfahrensbeschreibung

Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:

Unterschrift

Der Antrag kann ohne eigenhändige Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Grundsätzliche Bemerkungen:

Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis.

Sollte es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln, behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnahmen einzuleiten.

Voraussetzungen

Fahrzeuge, die wegen ihrer Ladung den Vorschriften über Masse und Gewichte nicht entsprechen.

Fahzeuge über 3.5 Tonnen Gesamtgewicht, die am Sonntag oder in der Nacht verkehren müssen.

Notwendige Unterlagen und Informationen

-

Zuständigkeit

Motorfahrzeugkontrolle (MFK)
Gewerbeweg 2
Postfach 684
9490 Vaduz

Tel. +423 / 236 75 01
Fax +423 / 236 75 09

Kontaktformular

  

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13.30 - 16.30 Uhr

Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.mfk.llv.li.

Kosten/Zahlung

-

Termin/Frist

Anträge sind vollstädig ausgefüllt mind. 48 Stunden vor Transportbeginn bei der MFK einzureichen.

Beachten

-

                         

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