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| Sonntags-, Nachtfahrten oder Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte - Erteilung einer Sonderbewilligung |
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Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:
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Verfahrensbeschreibung Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
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Unterschrift Der Antrag kann ohne eigenhändige Unterschrift
auf elektronischem Weg eingereicht
werden.Grundsätzliche Bemerkungen: Gemäss geltender
Gesetzgebung
sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unterschrieben einzureichen. Im Hinblick
auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet
die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen die
Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung
dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis. Sollte
es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln,
behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnahmen einzuleiten.
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| Voraussetzungen |
Fahrzeuge, die wegen ihrer Ladung den Vorschriften über Masse und Gewichte nicht
entsprechen. Fahzeuge über 3.5 Tonnen Gesamtgewicht, die am Sonntag oder in
der Nacht verkehren müssen. |
| Notwendige Unterlagen und Informationen |
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| Zuständigkeit |
Schalterstunden
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08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr |  |
Für Sie da 18: Am Mittwoch haben wir bis 18.00 Uhr geöffnet.
Bürozeiten
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08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr |  |
Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten
sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.mfk.llv.li. |
| Kosten/Zahlung |
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| Termin/Frist |
Anträge sind vollstädig ausgefüllt mind. 48 Stunden vor Transportbeginn bei der MFK einzureichen. |
| Beachten |
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Liechtensteinische Landesverwaltung • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Tel. +423 / 236 61 11
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