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| Antrag für liechtensteinische Vereine |
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Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:
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Verfahrensbeschreibung Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
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Unterschrift Der Antrag kann ohne eigenhändige Unterschrift
auf elektronischem Weg eingereicht
werden.Grundsätzliche Bemerkungen: Gemäss geltender
Gesetzgebung
sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unterschrieben einzureichen. Im Hinblick
auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet
die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen die
Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung
dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis. Sollte
es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln,
behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnahmen einzuleiten.
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| Voraussetzungen |
Für einen Platz am Volksfest am Staatsfeiertag können sich nur liechtensteinische
Vereine bewerben. |
| Notwendige Unterlagen und Informationen |
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| Zuständigkeit |
Orgnisationskomitee für den Staatsfeiertag c/o Information und Kommunikation der Regierung (IKR)
Peter-Kaiser-Platz 1 9490
Vaduz
T
+423 236 67 21 F +423 236 64 60
Bürozeiten
| Montag bis Freitag |  |
08.30 - 11.30 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr |  |
Aktuelle
Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten
sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.ikr.llv.li. |
| Kosten/Zahlung |
Nach Zuweisung eines Platzes muss eine Kaution von CHF 1'000.- mittels Einzahlungsschein einbezahlt werden (siehe Reglement). |
| Termin/Frist |
Der Antrag muss bis zu der auf dem Antragsformular angegebenen Frist beim Organisationskomitee für den Staatsfeiertag eingereicht werden. |
| Beachten |
Ein Anspruch auf Zuteilung eines Platzes besteht nicht. - Reglement für in Liechtenstein ansässige Vereine
- Merkblatt
"Verkauf von leicht verderblichen Lebensmitteln im Freien"
- Jugendschutzbestimmungen
- Bestimmungen
der Lebensmittelkontrolle
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Information und Kommunikation der Regierung (IKR) • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Telefon: (+423)
236 67 21
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Telefax:
(+423) 236 64 60 • E-Mail
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