Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
Unterschrift
Der Antrag kann ohne eigenhändige Unterschrift
auf elektronischem Weg eingereicht
werden.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender
Gesetzgebung
sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unterschrieben einzureichen. Im Hinblick
auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet
die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen die
Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung
dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis.
Sollte
es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln,
behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnahmen einzuleiten.
Voraussetzungen
-
Notwendige Unterlagen und Informationen
Kopie der Gewerbebewilligung (ausgenommen Vereine)
Bestätigung
des Grundstückeigentümers
Zuständigkeit
Organisationskomitee für den Staatsfeiertag c/o Information und Kommunikation der Regierung (IKR)
Peter-Kaiser-Platz 1 9490 Vaduz
T
+423 236 67 21 F +423 236 64 60
Bürozeiten
Montag bis Freitag
08.30 - 11.30 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr
Aktuelle
Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten
sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.ikr.llv.li.
Kosten/Zahlung
-
Termin/Frist
-
Beachten
Richtlinien für Standbetreiber auf Privatplätzen
Formular "Bestätigung des Grundstückeigentümers"
Merkblatt "Verkauf von leicht verderblichen Lebensmitteln im Freien"