Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
Unterschrift
Der Antrag kann ohne eigenhändige Unterschrift
auf elektronischem Weg eingereicht
werden.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender
Gesetzgebung
sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unterschrieben einzureichen. Im Hinblick
auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet
die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen die
Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung
dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis.
Sollte
es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln,
behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnahmen einzuleiten.
Voraussetzungen
Gewerbebewilligung
Notwendige Unterlagen und Informationen
Dem Antrag ist die Kopie der Gewerbebewilligung beizulegen.
Zuständigkeit
Orgnisationskomitee für den Staatsfeiertag c/o Information und Kommunikation
der Regierung (IKR)
Peter-Kaiser-Platz 1 9490 Vaduz
T
+423 236 67 21 F +423 236 64 60
Bürozeiten
Montag bis Freitag
08.30 - 11.30 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr
Aktuelle
Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten
sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.ikr.llv.li.
Kosten/Zahlung
Kommerzielle Standbetreiber haben Standgebühren je nach Grösse und Art des Standes mittels Einzahlungsschein zu entrichten.
Termin/Frist
Der Antrag muss bis zu der auf dem Antragsformular angegebenen Frist beim Organisationskomitee für den Staatsfeiertag eingereicht werden.
Beachten
Ein Anspruch auf Zuteilung eines Platzes besteht nicht.
Reglement für kommerzielle Standbetreiber
Standgebühren
Merkblatt "Verkauf von leicht verderblichen Lebensmitteln im Freien"