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Antrag für kommerzielle Standbetreiber

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:

Staatsfeiertag - Bewerbung Kommerzielle

Verfahrensbeschreibung

Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:

Unterschrift

Der Antrag kann ohne eigenhändige Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Grundsätzliche Bemerkungen:

Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis.

Sollte es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln, behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnahmen einzuleiten.

Voraussetzungen

Gewerbebewilligung

Notwendige Unterlagen und Informationen

Dem Antrag ist die Kopie der Gewerbebewilligung beizulegen.

Zuständigkeit

Orgnisationskomitee für den Staatsfeiertag
c/o Information und Kommunikation der Regierung (IKR)

Peter-Kaiser-Platz 1
9490  Vaduz

T +423 236 67 21
F +423 236 64 60

  

Bürozeiten

Montag bis Freitag 08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.ikr.llv.li.

Kosten/Zahlung

Kommerzielle Standbetreiber haben Standgebühren je nach Grösse und Art des Standes mittels Einzahlungsschein zu entrichten.

Termin/Frist

Der Antrag muss bis zu der auf dem Antragsformular angegebenen Frist beim Organisationskomitee für den Staatsfeiertag eingereicht werden.

Beachten

Ein Anspruch auf Zuteilung eines Platzes besteht nicht.

  • Reglement für kommerzielle Standbetreiber
  • Standgebühren
  • Merkblatt "Verkauf von leicht verderblichen Lebensmitteln im Freien"
  • Jugendschutzbestimmungen
  • Bestimmungen der Lebensmittelkontrolle

 
                         

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Information und Kommunikation der Regierung (Information und Kommunikation der Regierung (IKR))
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Information und Kommunikation der Regierung (IKR) • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Telefon: (+423) 236 67 21 • Telefax: (+423) 236 64 60 • E-Mail