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Akkreditierung - Formular für Medien zur Anmeldung bei der Abteilung Information und Kommunikation der Regierung

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:

Akkreditierung - Information und Kommunikation der Regierung

Verfahrensbeschreibung

Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:

Unterschrift

Der Antrag kann ohne eigenhändige Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Grundsätzliche Bemerkungen:

Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis.

Sollte es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln, behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnahmen einzuleiten.

Voraussetzungen

Akkreditieren können sich Medienunternehmen und Journalisten.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Nachweis der Medienerzeugnisse, zb. via Internet.

Zuständigkeit

Information und Kommunikation der Regierung
Peter-Kaiser-Platz 1
Postfach 684
9490 Vaduz

Tel. +423 / 236 67 21
Fax +423 236 64 60

Kontaktformular

  

Bürozeiten

Montag bis Freitag 08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.ikr.llv.li.

Kosten/Zahlung

Die Akkreditierung ist kostenlos.

Termin/Frist

Die Akkreditierung ist jederzeit möglich.

Beachten

Medienmitteilungen sowie Medieneinladungen sind im Normalfall in der Amtssprache Deutsch.

                         

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