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Bestellung neuer Geschäftsführer / neue Geschäftsführerin, bzw. neue verantwortliche Person, Antrag

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:

Antrag Bestellung neuer Geschäftsführer/neue Geschäftsführerin resp. neue verantwortliche Person

Verfahrensbeschreibung

Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:

Unterschrift

Der Antrag erfordert eine eigenhändige Unterschrift. Diese kann entweder in händischer Form oder elektronisch mit „lisign“ oder einem weiteren unterstützten Produkt angebracht werden.

Bei Verwendung der elektronischen Einreichungsart können Sie die massgebenden Daten im Formular erfassen und den Antrag am Schluss über den Button „Signieren & Senden“ elektronisch übermitteln. Das System wird Sie in diesem Rahmen zur Eingabe Ihres 6-stelligen PINs auffordern. Wenn Sie in händischer Form arbeiten, können Sie den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Antrages nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, händisch unterschreiben und per Post bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.

Voraussetzungen

Für den gewerblichen Güter- und Personentransport gelten folgende Bedingungen als Voraussetzung:

Das Unternehmen muss im Besitz einer gültigen Transportunternehmerbewilligung für die Durchführung von Güter- / Personentransporten sein.

Die Bedingungen des Strassentransportgesetzes (LGBl. 2006 Nr. 185) und der Verordnung über die Zulassung und die Ausübung der Tätigkeit als Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr (STUV), (LGBl. 2006 Nr. 259) müssen erfüllt sein.

Der Geschäftsführer muss einen Nachweis der fachlichen Eignung erbringen.

Der Inhaber der Bewilligung resp. der Geschäftsführer einer in Liechtenstein gewerblich tätigen Firma muss tatsächlich und leitend im Unternehmen tätig sein. Ein entsprechender Nachweis ist vom Antragsteller zu erbringen (z. B. in der Form einer schriftlichen Bestätigung, eines Arbeitsvertrages o.ä.).

Im Falle eines ausländischen Wohnortes muss aus diesem Nachweis hervorgehen, dass die leitende und tatsächliche Führung des Betriebes vom ausländischen Wohnort aus möglich ist. Ebenso muss klar zum Ausdruck kommen, in welcher Art und Weise sich der Antragsteller oder Geschäftsführer im Betrieb betätigt und mit welchen Kompetenzen und Befugnissen dieser ausgestattet ist. Grundsätzlich wird eine wöchentliche Minimalbeschäftigung von zwei vollen Arbeitstagen vorausgesetzt.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Dem Antrag sind folgende Dokumente beizulegen:

FL-Bürger/-innen mit Wohnsitz im Inland: Kopie des Personenausweises oder Passkopie, ein Strafregisterauszug und ein Betreibungsregisterauszug.

Ausländische Personen mit Wohnsitz im Inland: Es ist zusätzlich eine Kopie des FL-Ausländerausweises beizulegen.

Personen mit Wohnsitz im Ausland: Kopie des Personenausweises oder Passkopie, Strafregisterauszug, Betreibungsregisterauszug und Wohnsitzbestätigung des Wohnortes.

Weiters: Prüfungsnachweis über die abgeschlossene Fachprüfung Transport im Güter- oder Personentransport

Zuständigkeit

  

Schalterstunden

  • Montag bis Freitag

08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Bürozeiten

  • Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.avw.llv.li

Kosten/Zahlung

Die Kosten für die Bestellung eines neuen Geschäftsführers resp. einer neuen verantwortlichen Person betragen CHF 200.-.

Der Rechnungsbetrag ist bei der Landeskasse einzuzahlen.

Termin/Frist

-

Beachten

Für Bewilligungen für den Gütertransport bis 3.5 Tonnen Gesamtgewicht oder für den Personentransport mit Fahrzeugen bis zu 9 Sitzplätzen (einschliesslich des Fahrersitzes) ist der Nachweis der fachlichen Eignung des Geschäftsführers (Prüfungsausweis über die abgeschlossene Fachprüfung Transport) nicht erforderlich.

Bei Tod oder Verlust der Handlungsfähigkeit des Bewilligungsinhabers oder des Geschäftsführers muss die Fortführung des Unternehmens beantragt werden.  Das Amt für Volkswirtschaft kann die Fortführung des Unternehmens für die Dauer von höchstens einem Jahr bewilligen, sofern die Leistungen des Unternehmens von einer Person übernommen wird, die tatsächlich und leitend im Unternehmen tätig und zuverlässig ist und in diesem Unternehmen führend tätig war.

Für weitere Informationen:

                         

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