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Berufszulassungen für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesens sowie für die grenzüberschreitende Berufsausübug

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:

Berufszulassungen für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesens sowie für die grenzüberschreitende Berufsausübung

Verfahrensbeschreibung

Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:

Unterschrift

Der Antrag kann ohne eigenhändige Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Grundsätzliche Bemerkungen:

Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis.

Sollte es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln, behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnahmen einzuleiten.

Voraussetzungen

Dieses Formular ist nur für Firmen erforderlich, die gewerbsmässig und aktiv in Liechtenstein tätig sein wollen.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Alle Dokumente sind in deutscher Sprache einzureichen, allfällige fremdsprachige Diplome, Fähigkeitszeugnisse und Arbeitsbestätigungen etc. sind zu übersetzen und amtlich beglaubigen zu lassen.Es ist eine inländische Betriebsstätte nachzuweisen, die den Erfordernissen der Tätigkeit der Firma entspricht. Hierfür sind ein Mietvertrag oder ein Eigentumsnachweis inkl. Grundrissplan einzureichen Folgende Dokumente sind dem Antrag zudem beizulegen:

  • Passkopie
  • Aktueller Strafregisterauszug im Original, nicht älter als 3 Monate
  • Aktueller Pfändungsregisterauszug (der letzten drei Jahre) im Original, nicht älter als 3 Monate
  • Aktuelle Wohnsitzbestätigung im Original, nicht älter als 3 Monate (bei Wohnsitz im Ausland)
  • Kopie Ausländerausweis (bei ausländischer Staatsbürgerschaft mit Wohnsitz im FL)
  • Bescheinigung und Nachweis der praktischen Berufstätigkeit, insbesondere sind schon realisierte Projekte schriftlich nachzuweisen (Arbeitszeugnisse, etc.)
  • Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
  • aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate (für Unternehmen mit Sitz im Ausland)

Zuständigkeit

Amt für Volkswirtschaft (AVW)

Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.avw.llv.li.

Die aktuellen Öffnungszeiten der Landesverwaltung finden Sie auf einen Blick über folgende Internetseite: www.oeffnungszeiten.llv.li

Bei Fragen wenden Sie sich an Herrn Karl-Heinz Oehri, Tel. 236 68 73.

Kosten/Zahlung

Die Bewilligungsgebühr beträgt für eine Natürliche Person Fr. 300.--, für eine juristische Person Fr. 600.--.

Termin/Frist

Vierteljährlich findet eine Sitzung der Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesens zur Beurteilung der Gesuche statt. Die Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesens entscheidet über die Genehmigung oder Ablehnung der Gesuche.

Beachten

Gesetzliche Grundlage für diesen Antrag ist das Gesetz über die Architekten und andere qualifizierten Berufe im Bereich des Bauwesens, LGBl. 2008 Nr. 188, sowie die dazugehörige Verordnung, LGBl. 2002 Nr. 47.

 
                         

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