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| Berufszulassungen für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesens sowie für die grenzüberschreitende Berufsausübug |
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Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:
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Verfahrensbeschreibung Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
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Unterschrift Der Antrag kann ohne eigenhändige Unterschrift
auf elektronischem Weg eingereicht
werden.Grundsätzliche Bemerkungen: Gemäss geltender
Gesetzgebung
sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unterschrieben einzureichen. Im Hinblick
auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet
die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen die
Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung
dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis. Sollte
es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln,
behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnahmen einzuleiten.
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| Voraussetzungen |
Dieses Formular ist nur für Firmen erforderlich, die gewerbsmässig und aktiv in
Liechtenstein tätig sein wollen. |
| Notwendige Unterlagen und Informationen |
Alle Dokumente sind in deutscher Sprache einzureichen, allfällige fremdsprachige Diplome, Fähigkeitszeugnisse und Arbeitsbestätigungen etc. sind zu übersetzen und amtlich beglaubigen
zu lassen.Es ist eine inländische Betriebsstätte nachzuweisen, die den Erfordernissen der Tätigkeit
der Firma entspricht. Hierfür sind ein Mietvertrag oder ein Eigentumsnachweis inkl. Grundrissplan einzureichen
Folgende Dokumente sind dem Antrag zudem beizulegen: - Passkopie
- Aktueller
Strafregisterauszug im Original, nicht älter als 3 Monate
- Aktueller Pfändungsregisterauszug
(der letzten drei Jahre) im Original, nicht älter als 3 Monate
- Aktuelle Wohnsitzbestätigung
im Original, nicht älter als 3 Monate (bei Wohnsitz im Ausland)
- Kopie Ausländerausweis
(bei ausländischer Staatsbürgerschaft mit Wohnsitz im FL)
- Bescheinigung und Nachweis
der praktischen Berufstätigkeit, insbesondere sind schon realisierte Projekte schriftlich nachzuweisen
(Arbeitszeugnisse, etc.)
- Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
- aktueller
Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate (für Unternehmen mit Sitz im Ausland)
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| Zuständigkeit |
Amt für Volkswirtschaft (AVW) Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.avw.llv.li. Die aktuellen Öffnungszeiten der Landesverwaltung finden Sie auf einen Blick über folgende Internetseite: www.oeffnungszeiten.llv.li Bei Fragen wenden Sie sich an Herrn Karl-Heinz Oehri, Tel. 236 68 73. |
| Kosten/Zahlung |
Die Bewilligungsgebühr beträgt für eine Natürliche Person Fr. 300.--, für eine juristische Person Fr. 600.--. |
| Termin/Frist |
Vierteljährlich findet eine Sitzung der Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesens zur Beurteilung der Gesuche statt. Die Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesens entscheidet über die Genehmigung oder Ablehnung der Gesuche. |
| Beachten |
Gesetzliche Grundlage für diesen Antrag ist das Gesetz über die Architekten und andere qualifizierten Berufe im Bereich des Bauwesens, LGBl. 2008 Nr. 188, sowie die dazugehörige Verordnung, LGBl. 2002 Nr. 47. |
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