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| Bewilligungsgesuch für Arbeitsvermittlung und Personalverleih |
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Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:
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Verfahrensbeschreibung Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
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| Unterschrift |
Der Antrag kann ohne eigenhändige Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht
werden.
Grundsätzliche Bemerkungen: Gemäss geltender Gesetzgebung
sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unterschrieben einzureichen. Im Hinblick
auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet
die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen die
Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung
dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis. Sollte
es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln,
behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnahmen einzuleiten.
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| Voraussetzungen |
Die selbständige Ausübung der Tätigkeit als Arbeitsvermittler oder Personalverleiher
(Arbeitskräfteüberlassung) ist bewilligungspflichtig. Die verantwortliche Person
muss insbesondere über spezifische Fachkenntnisse gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz verfügen |
| Notwendige Unterlagen und Informationen |
Alle Dokumente sind in deutscher Sprache einzureichen, allfällige fremdsprachige Diplome, Fähigkeitszeugnisse und Arbeitsbestätigungen etc. sind zu übersetzen und amtlich beglaubigen zu lassen. Es ist eine inländische Betriebsstätte nachzuweisen, die eine vertrauliche
und störungsfreie Gesprächsführung und Geschäftsabwicklung ermöglichen. Hierfür sind ein Mietvertrag
oder ein Eigentumsnachweis inkl. Grundrissplan einzureichen. Folgende Dokumente
sind dem Ansuchen zudem beizulegen: - Passkopie
- Aktueller
Strafregisterauszug im Original, nicht älter als 3 Monate
- Aktueller Pfändungsregisterauszug
der letzten 3 Jahre im Original, nicht älter als 3 Monate
- Aktuelle Wohnsitzbestätigung
im Original, nicht älter als 3 Monate (bei Wohnsitz im Ausland)
- Kopie Ausländerausweis
(bei ausländischer Staatsbürgerschaft mit Wohnsitz im FL)
- Nachweise der ausreichenden
beruflichen Qualifikation
- Nachweis der Hinterlegung der Kaution (gilt nur für den
Personalverleih)
- Nachweis der tatsächlichen und leitenden Stellung der verantwortlichen
Person im Unternehmen (z.B. in Form eines Arbeitsvertrages)
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| Zuständigkeit |
Schalterstunden
- Montag bis Freitag
Arbeitsmarktservice
FL Seit Januar 2008:
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08.30 - 11.30 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr
jeden Mittwoch bis 18.00 Uhr |  |
Bürozeiten
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08.00 - 11.30 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr |  |
Aktuelle
Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten
sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.avw.llv.li. |
| Kosten/Zahlung |
- Bewilligung für die Arbeitsvermittlung im Inland: CHF 200.-
- Bewilligung für die Arbeitsvermittlung im Ausland: CHF 400.-
- Bewilligung für den Personalverleih im Inland: CHF 300.-
- Bewilligung für
den Personalverleih ins Ausland: CHF 400.--
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| Termin/Frist |
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| Beachten |
Gesetzliche Grundlage für dieses Ansuchen ist das Arbeitsvermittlungsgesetz, LGBl. 2000 Nr. 103, sowie die dazugehörige Verordnung, LGBl. 2000 Nr. 146. |
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Amt für Volkswirtschaft (AVW) • Poststrasse 1• 9494 Schaan• Telefon: (+423) 236 68 71 • Fax: (+423) 236 68 89 • E-Mail
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