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Bewilligungsgesuch für Arbeitsvermittlung und Personalverleih

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:

Bewilligungsgesuch für Arbeitsvermittlung und Personalverleih

Verfahrensbeschreibung

Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:

Unterschrift

Der Antrag kann ohne eigenhändige Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Grundsätzliche Bemerkungen:

Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis.

Sollte es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln, behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnahmen einzuleiten.

Voraussetzungen

Die selbständige Ausübung der Tätigkeit als Arbeitsvermittler oder Personalverleiher (Arbeitskräfteüberlassung) ist bewilligungspflichtig.

Die verantwortliche Person muss insbesondere über spezifische Fachkenntnisse gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz verfügen

Notwendige Unterlagen und Informationen

Alle Dokumente sind in deutscher Sprache einzureichen, allfällige fremdsprachige Diplome, Fähigkeitszeugnisse und Arbeitsbestätigungen etc. sind zu übersetzen und amtlich beglaubigen zu lassen.

Es ist eine inländische Betriebsstätte nachzuweisen, die eine vertrauliche und störungsfreie Gesprächsführung und Geschäftsabwicklung ermöglichen. Hierfür sind ein Mietvertrag oder ein Eigentumsnachweis inkl. Grundrissplan einzureichen.

Folgende Dokumente sind dem Ansuchen zudem beizulegen:

  • Passkopie
  • Aktueller Strafregisterauszug im Original, nicht älter als 3 Monate
  • Aktueller Pfändungsregisterauszug der letzten 3 Jahre im Original, nicht älter als 3  Monate
  • Aktuelle Wohnsitzbestätigung im Original, nicht älter als 3 Monate (bei Wohnsitz im  Ausland)
  • Kopie Ausländerausweis (bei ausländischer Staatsbürgerschaft mit Wohnsitz im FL)
  • Nachweise der ausreichenden beruflichen Qualifikation
  • Nachweis der Hinterlegung der Kaution (gilt nur für den Personalverleih)
  • Nachweis der tatsächlichen und leitenden Stellung der verantwortlichen Person im  Unternehmen (z.B. in Form eines Arbeitsvertrages)

Zuständigkeit

Amt für Volkswirtschaft (AVW)

Postadresse:
Postfach 684
9490 Vaduz

Besucheradresse:
Haus der Wirtschaft
Poststrasse 1
9494 Schaan

Tel. +423 / 236 68 71
Fax +423 / 236 68 89

Kontaktformular

  

Schalterstunden

  • Montag bis Freitag

    Arbeitsmarktservice FL
    Seit Januar 2008:

08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

jeden Mittwoch bis 18.00 Uhr

Bürozeiten

  • Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.avw.llv.li.

Kosten/Zahlung
  • Bewilligung für die Arbeitsvermittlung im Inland: CHF 200.-
  • Bewilligung für die Arbeitsvermittlung im Ausland: CHF 400.-
  • Bewilligung für den Personalverleih im Inland: CHF 300.-
  • Bewilligung für den Personalverleih ins Ausland: CHF 400.--

Termin/Frist

-

Beachten

Gesetzliche Grundlage für dieses Ansuchen ist das Arbeitsvermittlungsgesetz, LGBl. 2000 Nr. 103, sowie die dazugehörige Verordnung, LGBl. 2000 Nr. 146.

                         

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Amt für Volkswirtschaft (Amt für Volkswirtschaft (AVW))
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