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Arbeitgeberbescheinigung

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:

Arbeitgeberbescheinigung

Verfahrensbeschreibung

Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:

Unterschrift

Der Antrag erfordert eine eigenhändige Unterschrift. Diese kann entweder in händischer Form oder elektronisch mit „lisign“ oder einem weiteren unterstützten Produkt angebracht werden.

Bei Verwendung der elektronischen Einreichungsart können Sie die massgebenden Daten im Formular erfassen und den Antrag am Schluss über den Button „Signieren & Senden“ elektronisch übermitteln. Das System wird Sie in diesem Rahmen zur Eingabe Ihres 6-stelligen PINs auffordern. Wenn Sie in händischer Form arbeiten, können Sie den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Antrages nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, händisch unterschreiben und per Post bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.

Voraussetzungen

Um Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung zu erhalten ist das Taggeldgesuch einzureichen.

Eine weitere Voraussetzung ist die persönliche Anmeldung am Schalter.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Notwendige Unterlagen:

  • Kündigungsschreiben
  • Vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung
  • Begründung der Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen
  • Verfügungen IV; Unfall- oder Krankengeld
  • Diplome (nach Auslandaufenthalt)
  • Fähigkeitsausweis (bei Lehrabschluss)

Zuständigkeit

Amt für Volkswirtschaft (AVW), Abteilung Arbeitslosenversicherung (ALV), 1. Stock

  

Schalterstunden

  • Montag bis Freitag

08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Bürozeiten

  • Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.avw.llv.li.

Kosten/Zahlung

-

Termin/Frist

Dieses Formular ist spätestens bis zum 25. des ersten Anspruchsmonats bei der Arbeitslosenversicherung einzureichen.

Wird dieses Formular nach Ablauf des ersten Anspruchsmonats nicht binnen drei Monaten eingereicht, erlischt der Anspruch für diesen Monat.

Beachten

Gesetz vom 24. November 2010 über die Arbeitslosenversicherung (ALVG) LGBI. 2010 Nr. 452

Verordnung vom 14. Dezember 2010 zum Gesetz über die Arbeitslosenversicherung (ALVV) LGBI. 2010 Nr. 465.

 
                         

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