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Antrag auf Förderung einer Aktivität oder Veranstaltung gemäss Kinder- und Jugendförderungs-Beitrags-Verordnung vom 22. Sept. 2009

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden

Antrag auf Förderung einer Aktivität oder Veranstaltung gemäss Kinder- und Jugendförderungs-Beitrags-Verordnung vom 22. Sept. 2009

Verfahrensbeschreibung

Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:

Unterschrift

Der Antrag erfordert eine eigenhändige Unterschrift. Diese kann entweder in händischer Form oder elektronisch mit „lisign“ oder einem weiteren unterstützten Produkt angebracht werden.

Bei Verwendung der elektronischen Einreichungsart können Sie die massgebenden Daten im Formular erfassen und den Antrag am Schluss über den Button „Signieren & Senden“ elektronisch übermitteln. Das System wird Sie in diesem Rahmen zur Eingabe Ihres 6-stelligen PINs auffordern. Wenn Sie in händischer Form arbeiten, können Sie den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Antrages nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, händisch unterschreiben und per Post bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.

Voraussetzungen

-

Notwendige Unterlagen und Informationen
  • Kostenberechnung
  • Finanzierungsplan

Zuständigkeit

  

Bürozeiten

  • Montag bis Freitag
08.00 - 11.45 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Kassaöffnungszeiten

  • Montag                     

  • Mittwoch

  • Freitag

08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

13.30 - 17.00 Uhr

08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.asd.llv.li.

Kosten/Zahlung

-

Termin/Frist

Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor Durchführung der Veranstaltung einzureichen.

Beachten

Gesetzliche Grundlage: Kinder- und Jugendgesetz (LGBL 2009 Nr. 29) und die Verordnung vom 22. September 2009 über die Ausrichtung von Beiträgen im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung (Kinder- und Jugendförderungs-Beitrags-Verordnung; KJFBV) LGBL 2009 Nr. 243.

 
                         

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