Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
Unterschrift
Sie können das Formular elektronisch ausfüllen.
Nach der Eingabe Ihrer Daten müssen Sie das Formular ausdrucken und von der/den bestätigenden Person(en) händisch unterschreiben (lassen).
Die Verwendung von „lisign“ und somit eine elektronische Unterzeichnung und Einreichung ist aus folgendem Grund/folgenden Gründen nicht möglich:
Der Antrag erfordert Mehrfachunterschriften.
Voraussetzungen
Jugendleiterurlaub können Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene in Anspruch nehmen, wenn sie eine betreuende, beaufsichtigende oder leitende Tätigkeit in einem liechtensteinischen Verein oder einer liechtensteinischen Institution wahrnehmen, die sie direkt mit Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren ausüben.
Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.asd.llv.li.
Kosten/Zahlung
-
Termin/Frist
Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung einzureichen.
Beachten
Unterschriften des Antragstellers und des Veranstalters müssen vorliegen.
Rechtliche Grundlage: Verordnung vom 22. September 2009 über die Ausrichtung von Beiträgen im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung (KJFBV) LGBL. Nr. 243 / 2009.