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| Prämienverbilligung - Antrag auf Prämienverbilligung |
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Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:
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Verfahrensbeschreibung Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
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| Unterschrift |
Der Antrag erfordert eine eigenhändige Unterschrift. Sie können den Antrag trotzdem
elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Antrages nutzen. Nach
der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, händisch unterschreiben und per Post
oder persönlich bei der zuständigen Amtsstelle einreichen. Die Verwendung von
„lisign“ und
somit eine elektronische Unterzeichnung und Einreichung ist aus folgenden
Gründen nicht möglich:
Die Verwendung von „lisign“ und somit
eine elektronische Unterzeichnung und Einreichung ist aus folgendem Grund/folgenden Gründen nicht möglich: - Der
Antrag ist bei einer Stelle ausserhalb der Landesverwaltung einzureichen.
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| Voraussetzungen |
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| Notwendige Unterlagen und Informationen |
- Kopie der Versicherungspolice, gültig ab 1.1.2010
- Fähigkeitszeugnis:
Für Personen in Zweitausbildung(bei Versicherten bis 25 Jahre (Ende Kalenderjahr), die Unterhaltsansprüche
gegenüber ihren Eltern haben, z.B. Studenten, Personen in Ausbildung, arbeitslose Personen, richtet
sich die Prämienverbilligung ausschliesslich nach dem Erwerb der Eltern. Aussnahme Zweitausbildung).
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| Zuständigkeit |
Bürozeiten
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08.00
- 11.30 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr |  |
Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.ag.llv.li. |
| Kosten/Zahlung |
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| Termin/Frist |
Der Antrag muss auf dem entsprechenden Formular des Amtes für Gesundheit für das Jahr 2010 (siehe Link zuoberst) bis zum 31. Oktober 2010 mit einer Kopie des detaillierten Versicherungsausweises der Krankenkasse des betreffenden Jahres bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde bzw. der Erwerbsgemeinde (bei Personen mit Wohnsitz im Ausland, die im öffentlichen Dienst tätig
sind) eingereicht werden. |
| Beachten |
Der Antragsteller hat persönlich zu unterschreiben. Bei Vertretung ist eine Vollmacht beizulegen. Krankenversicherungsgesetz: Art. 24b Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz: Art. 88 – Art. 95 Merkblatt zur Prämienverbilligung  Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig und vollständig aus und legen Sie die geforderten Unterlagen bei. Unvollständige
Anträge werden zur Nachbesserung innert einer vorgeschriebenen Frist zurückgesandt, widrigenfalls wird
der Antrag verworfen. |
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Liechtensteinische Landesverwaltung • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Tel. +423 / 236 61 11
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