logo
DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Onlineschalter / Onlineschalter Regierung und Verwaltung /
Prämienverbilligung - Antrag auf Prämienverbilligung

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:

Antrag auf Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte

Verfahrensbeschreibung

Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:

Unterschrift

Der Antrag erfordert eine eigenhändige Unterschrift. Sie können den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Antrages nutzen.

Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, händisch unterschreiben und per Post oder persönlich bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.

Die Verwendung von „lisign“ und somit eine elektronische Unterzeichnung und Einreichung ist aus folgenden Gründen nicht möglich:

Die Verwendung von „lisign“ und somit eine elektronische Unterzeichnung und Einreichung ist aus folgendem Grund/folgenden Gründen nicht möglich:

  • Der Antrag ist bei einer Stelle ausserhalb der Landesverwaltung einzureichen.

Voraussetzungen

-

Notwendige Unterlagen und Informationen
  • Kopie der Versicherungspolice, gültig ab 1.1.2010
  • Fähigkeitszeugnis: Für Personen in Zweitausbildung(bei Versicherten bis 25 Jahre (Ende Kalenderjahr), die Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern haben, z.B. Studenten, Personen in Ausbildung, arbeitslose Personen, richtet sich die Prämienverbilligung ausschliesslich nach dem Erwerb der Eltern. Aussnahme Zweitausbildung).

Zuständigkeit

Amt für Gesundheit (AG)
Äulestrasse 51
Postfach 684
9490 Vaduz

Tel. +423 / 236 73 34
Fax +423 / 236 75 64

Kontaktformular

  Bürozeiten
  • Montag bis Freitag

08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.ag.llv.li.

Kosten/Zahlung

-

Termin/Frist

Der Antrag muss auf dem entsprechenden Formular des Amtes für Gesundheit für das Jahr 2010 (siehe Link zuoberst) bis zum 31. Oktober 2010 mit einer Kopie des detaillierten Versicherungsausweises der Krankenkasse des betreffenden Jahres bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde bzw. der Erwerbsgemeinde (bei Personen mit Wohnsitz im Ausland, die im öffentlichen Dienst tätig sind) eingereicht werden.

Beachten

Der Antragsteller hat persönlich zu unterschreiben. Bei Vertretung ist eine Vollmacht beizulegen.

Krankenversicherungsgesetz: Art. 24b

Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz: Art. 88 – Art. 95

Merkblatt zur Prämienverbilligung 

Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig und vollständig aus und legen Sie die geforderten Unterlagen bei.

Unvollständige Anträge werden zur Nachbesserung innert einer vorgeschriebenen Frist zurückgesandt, widrigenfalls wird der Antrag verworfen.

 
                         

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 
Suchen & Finden  
Über das gesamte Portal

Erweiterte Suche, Hilfe zur Suche
Amtsstellen zu diesem Formular
Amt für Gesundheit (Amt für Gesundheit (AG))
(Amt für Gesundheit (AG))
Portaldienste
 
Liechtensteinische Landesverwaltung • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Tel. +423 / 236 61 11