Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
Unterschrift
Der Antrag kann ohne eigenhändige Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht
werden.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung
sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unterschrieben einzureichen. Im Hinblick
auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet
die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen die
Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung
dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis.
Sollte
es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln,
behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnahmen einzuleiten.
Voraussetzungen
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Notwendige Unterlagen und Informationen
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Zuständigkeit
Amt für Volkswirtschaft (AVW) Gerberweg 5 9490 Vaduz
T
+423 236 68 74 F +423 236 68 89
Aktuelle Informationen zu Anfahrt,
Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.avw.llv.li.
Kosten/Zahlung
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Termin/Frist
Die Formulare „Gästeankünfte“ und „Logiernächte“ sind am Ende eines Monats, spätestens aber bis zum 5. des folgenden Monats an das Amt für Volkswirtschaft einzusenden.